Nachführung

Karten und Pläne – und die digitalen Datensätze, auf denen sie basieren – sind dann nützlich, wenn sie aktuell und rechtsgültig sind. Deshalb ist es wichtig, dass diese Daten nachgeführt werden.

So ist es auch mit den Daten der amtlichen Vermessung: Informationen über Grundstücksgrenzen, Gebäude, einzelne Objekte wie Stützmauern oder Unterstände sowie die Gebäudeadressen und andere Daten unterliegen einer gesetzlichen Nachführungspflicht.

Ändern sich die rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnisse, muss diese Änderung durch den zuständigen Nachführungsgeometer vermessen und nachgeführt werden.

Kosten

Die Kosten einer Nachführung werden grundsätzlich den Verursachern in Rechnung gestellt, also denjenigen, die eine Grenzänderung in Auftrag geben oder ein Gebäude erstellen lassen. Dabei wird ein von den kantonalen Behörden festgelegter Tarif für die Nachführung der amtlichen Vermessung angewendet.

Grenzänderung
Ablauf einer Grenzänderung
Ablauf Nachführung einer Bautätigkeit