Kulturgüterschutz

Der kantonale Kulturgüterschutz hat zwei Hauptaufgaben: Einerseits ist er für die Sicherung und das Schadensfallmanagement von Kulturgütern sowie für die Ausbildung und Betreuung des Kulturgüterschutzpersonals zuständig. Andererseits hat er den Auftrag, die Kulturgüter vor Zerstörung, Diebstahl und Plünderung zu schützen.

Für den Vollzug der Bundesgesetzgebung über den Schutz von Kulturgütern ist die Leiterin für Kulturgüterschutz verantwortlich. Sie führt das Verzeichnis der zu schützenden Kulturgüter von nationaler, regionaler und lokaler Bedeutung und berät Gemeinden, Institutionen und Privatpersonen über die zu treffenden Kulturgüterschutz-Massnahmen.