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Elektronische Beglaubigungen im Kanton Solothurn möglich

  • 25.05.2016

Seit 1. Januar 2016 ist es im Kanton Solothurn möglich, Kopien von schriftlichen Dokumenten sowie Unterschriften elektronisch beglaubigen zu lassen. Zudem können Notarinnen und Notare auch elektronische Ausfertigungen der von ihnen errichteten öffentlichen Urkunden erstellen. Diese Möglichkeit trägt dem Umstand Rechnung, dass Dokumente zunehmend auch bei Amtsstellen in elektronischer Form statt schriftlich auf dem Postweg eingereicht werden können. Dies betrifft beispielsweise die Handelsregisterämter, welche bereits heute elektronisch eingereichte Anmeldungen und Belege entgegennehmen müssen (siehe Art. 175 Handelsregisterverordnung).

Die selbständig erwerbenden Notarinnen und Notare, welche diese Dienstleistung anbieten wollen, können sich im Schweizerischen Register der Urkundspersonen eintragen lassen (www.upreg.ch). Bis jetzt sind dort vier selbständig erwerbende Notare mit Berufsausübungsbewilligung im Kanton Solothurn eingetragen.

Es ist vorgesehen, dass diese Dienstleistung dereinst ebenfalls durch die auf den Amtschreibereien tätigen Amtsnotarinnen und –Notare erbracht werden kann.

Bei allfälligen Fragen steht Franz Fürst, Chef Legistik und Justiz der Staatskanzlei Solothurn zur Verfügung.