Dossierbildung

Ein Dossier enthält die Gesamtheit der papierbezogenen oder elektronischen Dokumente, die zu einem bestimmten Geschäft / Vorfall entstehen und nach einem festgelegten Ordnungsmuster zusammengefügt werden. Es bildet dieses Geschäft / diesen Vorfall von dessen Auslösung bis zu dessen Abschluss ab.

"Bei einem zuverlässigen Dossier stellt dessen Inhalt eine glaubwürdige, vollständige und genaue Wiedergabe der in ihm nachgewiesenen Transaktionen, Aktivitäten oder Tatsachen dar, so dass dieser bei nachfolgenden Transaktionen oder Aktivitäten als verlässliche Grundlage herangezogen werden kann." (DIN ISO 15489-1:2002-12: 7.2.3 Zuverlässigkeit). Das Dossier ist Gedächtnisstütze und dient der Absicherung einer Behörde, hilft die Verwaltungstätigkeit einer Behörde nachzuvollziehen und die Kontinuität zu wahren. Es dient insgesamt der Rechtssicherheit.

Das Dossier, welches der Verwaltungstätigkeit einer Behörde entspringt, ist streng vom Dossier im Sinne einer Dokumentationsmappe zu unterscheiden:

  • Die Dokumentationsmappe entsteht nicht direkt aus einem bestimmten Vorgang in der Verwaltung oder in einem Unternehmen, sondern wird im Nachhinein explizit zu einem vorher festgelegten Thema zusammengestellt.
  • Die Dokumentationsmappe hat ausschliesslich informativen Charakter.
  • Ihr Inhalt ist momentan, nicht aber nachhaltig von Bedeutung.
  • Der Bildner / die Bildnerin einer Dokumentationsmappe ist in der Regel nicht identisch mit dem Ersteller / der Erstellerin der darin enthaltenen Dokumente.
  • Im Gegensatz zum Dossier ist die Dokumentationsmappe für den Nachvollzug der Verwaltungs- und Geschäftstätigkeit nicht relevant.

Eine Verwechslung des Begriffs Dossier mit dem analog dazu benutzten Ausdruck im journalistischen und dokumentarischen Bereich ist daher in der Verwaltungstätigkeit unbedingt zu vermeiden.

Das Dossier in der Verwaltungstätigkeit der schweizerischen Behörden und Dienststellen entspricht in Deutschland der Akte, im bayrischen und österreichischen Raum dem Akt.

Geordnet angehäufte Dossiers aus der kantonalen Verwaltung; jedes Dossier bildet einen Geschäftsfall bzw. einen Verwaltungsvorgang ab.