Sitemap |  Impressum |  Rechtliches
Schrift: minus plus

Ablieferung von Akten an das Staatsarchiv

Auftretende Probleme

  • Ablieferung erfolgt anonym ohne Angabe der Dienststelle. Bild
     
  • Ablieferung erfolgt ohne Voranmeldung
     
  • Ablieferung völlig ungeordneter Akten (Staatsarchiv als Entsorgungsort).
    Bild 1 | Bild 2
     
  • Ablieferung von nicht archivwürdigen Akten (Buchhaltungsakten, Begleitschreiben, Amtsdruckschriften etc.). Bild
     
  • Ablieferung von teilweise noch aktuellen Akten wegen Platzmangel im Amtsarchiv (Missbrauch des Staatsarchivs als Zwischenarchiv).
     
  • Ablieferung einzelner Dossiers aus Registraturen (Verlust des Sachzusammenhangs). Bild
     
  • Ablieferung ohne Ablieferungsverzeichnis.
     
  • Ablieferung nicht in archivgerechten Behältnissen. Bild 1 | Bild 2
     
  • Aktenmaterial nicht gereinigt.
     
  • Aktenmaterial ungenügend oder gar nicht beschriftet (Problem der fehlenden Angabe der Dienststelle und der unbekannten Abkürzungen). Bild 1 | Bild 2


Folgen für das Staatsarchiv

  • Teilweise immenser Arbeitsaufwand für die Reinigung, Sortierung, Bewertung, Strukturierung, Inventarisierung, (Neu-)Verpackung, Beschriftung und Einordnung der Akten und die Entsorgung des nicht archivwürdigen Materials.
     
  • Platzprobleme im Anlieferungsbereich wegen mangelnder Koordination der Ablieferungen.
     
  • Steigender Zeitaufwand für die Ausleihe von Dossiers an Dienststellen und für die Erstellung von Photokopien für Dienststellen.


Folgen für die Dienststellen

  • Verfügbarkeit der archivierten Akten nicht gewährleistet, lange Suchzeiten, Nachvollziehbarkeit von Geschäftsvorgängen nur beschränkt oder gar nicht möglich.
     
  • Entstehung von Kosten durch grossen Suchaufwand und unnötige Aktentransporte.


Vorgaben für die Ablieferung von Akten an das Staatsarchiv

  • Für die Organisation einer Aktenablieferung ist die für das Amtsarchiv verantwortliche Person zuständig.
     
  • Der Termin für eine Aktenablieferung ist mit dem Staatsarchiv im Minimum 14 Tage zum Voraus zu vereinbaren.
     
  • Der Transport des Aktenmaterials erfolgt bei grossen Quantitäten durch die Staatsgarage oder durch die Strafanstalt Schöngrün, bei kleinen Quantitäten durch den Postdienst der Staatskanzlei oder durch die Dienststelle selbst.
     
  • Die Akten sind in gereinigtem Zustand in archivgerechten Behältnissen (Archivschachteln, Bändelmappen, Bände, Ordner) abzuliefern. Elektronische Datenträger (Disketten) werden nicht entgegengenommen.
     
  • Die Archivschachteln, Bändelmappen, Bände oder Ordner sind mit Etiketten zu beschriften. Die Beschriftung muss enthalten:

    • Bezeichnung der Dienststelle (keine Abkürzungen verwenden).
    • Inhalt ( z.B. "Protokolle der Arbeitsgruppe XY", "Beschwerden",  "Sachgeschäft(e) XY").
    • Zeitraum von...bis (z.B. 1995-2005). Bild 1Bild 2
       
  • Für die abzuliefernden Akten ist ein Ablieferungsverzeichnis zu erstellen. Die Auflistung der Akten erfolgt in der im Registraturplan vorgesehenen Ordnung. Bild
     
  • Ablieferungen, welche diesen Kriterien nicht entsprechen, werden vom Staatsarchiv zurückgewiesen.
     
  • Das nach der Ablieferung vom Staatsarchiv erstellte Akzessionsprotokoll (= Zugangsprotokoll) ist von der Dienststelle mit Stempel und Unterschrift versehen unverzüglich dem Staatsarchiv zurückzuschicken.

 

Staatsarchiv
Bielstrasse 41
4509 Solothurn

Telefon 032 627 62 80
Telefax 032 627 62 81

staatsarchiv@sk.so.ch

Standort

Öffnungszeiten
Dienstag - Freitag
08:00 - 11:45
13:45 - 17:00