KANTONSRAT: Geschäftsprüfungskommission - Information zum NFA
29.03.2007 - Solothurn – Die kantonsrätliche Geschäftsprüfungskommission (GPK) nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass die Arbeiten im Kanton Solothurn im Hinblick auf die Umsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleich und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) zeitgerecht auf Kurs sind und dass insbesondere die den Behindertenorganisationen abgegebenen Zusicherungen eingehalten werden.
Die GPK unter der Leitung von Beat Ehrsam (SVP, Dornach) liess sich von Regierungsrat Christian Wanner und Vertretern der kantonalen Projektleitung NFA ausführlich über den Stand der Arbeiten im Kanton Solothurn informieren. Zwar haben die eidgenössischen Räte das Projekt noch nicht definitiv verabschiedet - trotzdem muss bereits jetzt auf kantonaler Ebene alles Vorbereitet werden, damit der NFA wie geplant per 1. Januar 2008 in Kraft treten kann. Im Hinblick darauf wurden Umsetzungskonzepte erarbeitet, aus denen der Gesetzgebungsfahrplan (d.h. der Bestimmung des Handlungsbedarfs für die Anpassung der Gesetze, der Verordnungen oder der Ausarbeitung von Verträgen), welcher auf Kantonsstufe initiiert werden muss sowie die Klärung der organisatorischen und personellen Auswirkungen der Reform hervorgehen. Davon betroffen sind die Bereiche Soziale Sicherheit; Bildung; Verkehr/Raumplanung/Denkmalschutz/Wasser/Vermessung, Teil Nationalstrassen und Vermessung; Landwirtschaft, Wald, Naturschutz. Die Umsetzung des NFA im Kanton Solothurn wird auch für die Gemeinden grössere Umverteilungen mit sich bringen. Daraus werden sich aus heutiger Sicht aber für die Gemeinden keine Zusatzkosten ergeben, weil sich die Umverteilungen in der Summe ausgleichen.
Die Kantonalisierung der Finanzierung, der Organisation und der Anspruchsberechtigung im Bereich Bau- und Betriebsbeiträge an Wohnheime, Werkstätten und Institutionen für die berufliche und medizinische Eingliederung bedingt eine neue kantonale Gesetzesgrundlage. Diese ist im neuen Sozialgesetz zu einem erheblichen Teil bereits geschaffen worden. Bis Ende 2008 ist dem Bundesrat ein Leitbild und Umsetzungskonzept zu unterbreiten. Es ist mit einer Stellenschaffung beim Kanton für die neu übertragenen Aufgaben im Umfang von 1,5 Stellen zu rechnen.
Erheblicherklärung zweier parlamentarischer Aufträge der GPK
Im Nachgang zu ihrem Bericht über die Umstände der Trennung der kantonalen Verwaltung von der damaligen Chefin des Amts für Finanzen reichte die GPK zwei parlamentarische Aufträge ein. Sie verlangte damit einerseits Massnahmen zur Qualitätssicherung im System der Mitarbeiterbeurteilung, andererseits die Schaffung eines flexiblen und zeitgemässen Verfahrens zur Auflösung von Anstellungsverhältnissen von Kadermitarbeiterinnen und -mitarbeitern sowie die Aufhebung der finanziellen Abgeltung von Überzeit bei Kadermitarbeiterrinnen und -mitarbeitern der kantonalen Verwaltung. Mit Befriedigung hat die GPK zur Kenntnis genommen, dass der Regierungsrat dem Kantonsrat die Erheblicherklärung beider Vorstösse beantragt.


