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Ja zur Absicht Kulturgut weltweit und vielfältig zu schützen

20.03.2007 - Solothurn – Der Regierungsrat befürwortet in seiner Vernehmlassungsantwort an das Bundesamt für Kultur die Absicht des Bundes die UNESCO Konventionen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen sowie jene zum weltweiten Schutz des "immateriellen Kulturerbes" zu ratifizieren. Damit soll einerseits erreicht werden, dass das gemeinsame Kulturerbe eines Volkes oder einer Volksgruppe auch im Zeitalter globalisierter Beziehungen und Handelsverbindungen nicht verloren geht. Die zweite Konvention garantiert den einzelnen Staaten das Recht, uneingeschränkt und souverän ihre eigene Kulturpolitik zu bestimmen.

Vor zwei Jahren verabschiedete die UNESCO ein Übereinkommen zum weltweiten Schutz des "immateriellen Kulturerbes", dem auch die Schweiz beigetreten ist. Zurzeit diskutiert der Bund die Ratifizierung dieses Übereinkommens und lud Kantone und weitere Interessierte zur Stellungsnahme ein. In seiner Vernehmlassung unterstützt der Kanton Solothurn die Ratifizierung. Der Begriff "immaterielles Kulturerbe" umfasst die Bereiche der nicht messbaren, aber dennoch vorhandenen Kulturbausteine, die das gemeinsame überlieferte Kulturverständnis eines ganzen Volkes oder einer Volksgruppe ausmachen. Es sind Werte, die über Generationen hinweg als allgemein beachtete Wahrheiten weitergegeben wurden und die in ihrer Gesamtheit das Wesen einer Gemeinschaft bestimmen. - Zum "immateriellen Kulturerbe" zählen beispielsweise die Märchen, die Volksmusik oder die überlieferten und liebevoll gepflegten Bräuche wie die Fasnacht. Dazu zählt aber auch das Wissen um die Wirkung der Natur und des Universums und, was besonders wichtig ist, das Fachwissen über traditionelle Handwerkstechniken. Kurz, alles was unsere Vorfahren an Wissen und Können, an kulturellem Ausdruck und Art des Verstehens erworben, bewahrt und weiterentwickelt haben. Was heute bewusst oder unbewusst Grundlage unserer Auseinandersetzung mit den täglichen Herausforderungen ist, das wird unter dem Begriff "immaterielles Kulturerbe" zusammengefasst.

Das UNESCO-Übereinkommen soll die Voraussetzungen schaffen, dieses Wissen und letztlich auch Fühlen im Zeitalter der globalen Handelsbeziehungen zu bewahren und weiterzuvermitteln. Aus diesen Erwägungen unterstützt der Kanton die Ratifizierung. Die Eidgenossenschaft wird, unter fachlicher Mithilfe der Kantone, ein Inventar des "immateriellen Kulturerbes" erarbeiten, damit unser Kulturerbe erhalten bleibt.

Jeder Staat besitzt das Recht auf eigenständige Kultur
Mit der UNESCO-Konvention "Zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen", die ebenfalls ratifiziert werden soll, erhalten die Staaten das Recht garantiert, ihre eigene, ihren Bedürfnissen und Überlieferungen entsprechende Kulturpolitik ohne Beeinträchtigung souverän zu bestimmen. Nicht zuletzt wird mit dieser Konvention das vielfältige Kulturleben eines Staates und dessen weitere Entwicklung vor Gefahren geschützt, die ihren Ursprung unter anderem in einer Geringschätzung gegenüber einem traditionellen Kulturverständnis besitzt. Damit soll die Freiheit der Kultur und ihr Austausch über alle Grenzen hinweg gewährleistet bleiben und vor allem nicht materiellen Erwägungen zum Opfer fallen.

Der Kanton Solothurn hat seine Kultur seit jeher in diesem Geiste gefördert und geschützt. Deshalb wird die Eidgenossenschaft ersucht, die Ratifikationen dieser international wirksamen Konventionen vorzunehmen.