Ja zum Bundespatentgericht
20.03.2007 - Solothurn - Der Regierungsrat stimmt in sener Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Institut für geistiges Eigentum der geplanten Schaffung eines Bundespatentgerichts und der Einführung des Patentanwaltstitels zu.
Die Einsetzung eines Bundespatentgerichts ermöglicht es, den Rechtsschutz in Patentsachen künftig zu verbessern. Indem das Bundespatentgericht als einzige Instanz in der Schweiz (mit Rechtsmittel ans Bundesgericht) für Patentstreitigkeiten zuständig sein wird, wird geklärt, an welches Gericht sich ein Antragsteller zu wenden hat. Die Konzentration der Patentrechtsprozesse bei einem nationalen Spezialgericht gewährleistet in diesem Bereich eine bundesweit qualitativ hohe Rechtsprechung.
Daneben spricht sich der Regierungsrat für eine Registrierung von Patentanwälten in einem nationalen Register aus. Diese Registrierung soll künftig dafür sorgen, dass sich nur Patentanwalt nennen darf, wer auch registriert ist (Titelschutz). Allerdings wird durch das Patentanwaltsgesetz kein Patentanwaltsmonopol geschaffen. Es ist also weiterhin möglich, sich durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Durch diese Massnahme erhält der Schutz des Rechtspublikums im Patentbereich eine neue Dimension.


