Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Bekämpfung der Schwarzarbeit - Vernehmlassung beschlossen
06.03.2007 - Solothurn – Der Regierungsrat hat das Volkswirtschaftsdepartement beauftragt, das Vernehmlassungsverfahren im Zusammenhang mit dem Erlass eines Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Bekämpfung der Schwarzarbeit einzuleiten. Das neue Einführungsgesetz soll den kantonalen Vollzug der Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit regeln.
Um eine wirksame Bekämpfung der Schwarzarbeit zu gewährleisten, haben die eidgenössischen Räte im Sommer 2005 das Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit verabschiedet. In der Folge hat der Bundesrat eine Vollzugsverordnung erlassen und die Inkraftsetzung per 1. Januar 2008 beschlossen. Da der Bund den Vollzug den Kantonen überträgt, haben diese bis zu diesem Zeitpunkt die gesetzlichen Grundlagen für die Schaffung eines kantonalen Kontrollorgans zu schaffen. Zusätzlich sind in der Steuergesetzgebung die Grundlagen für die Quellenbesteuerung im vereinfachten Abrechnungsverfahren zu schaffen sowie der dazugehörende Steuersatz festzulegen. Die Bundesgesetzgebung beschreibt die Vollzugsaufgaben weitgehend abschliessend.
Mit dem Erlass einer kantonalen Einführungsgesetzgebung soll nur noch das Amt für Wirtschaft und Arbeit als zuständiges Kontrollorgan sowie als Sanktionsbehörde bei festgestellten Vergehen eingesetzt werden. Durch diese Zuständigkeitsregelung können die Arbeitsmarktkontrollen zu den flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr sowie jene zur Schwarzarbeitsbekämpfung von der gleichen Dienststelle koordiniert und durchgeführt werden. Dadurch können bestehende Erfahrungen weitgehendst genutzt und Doppelspurigkeiten vermieden werden.
Vernehmlassungsunterlagen:
http://www.staatskanzlei.so.ch/vernehmlassungen


