Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse – Ja, aber...
12.03.2007 - Solothurn – Der Regierungsrat unterstützt in seiner Stellungnahme an das Staatssekretariat für Wirtschaft seco die Teilrevision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG). Er verlangt aber Einschränkungen in sensiblen Bereichen wenn überwiegende öffentliche Interessen vorliegen.
Der Regierungsrat begrüsst die geplante Gesetzesänderung und beurteilt die Anpassungen als zeitgemäss und situationsgerecht. Sie ist für ihn ein taugliches Instrument zum Abbau von Handelshemmnissen (Wettbewerbsbeschränkungen) und zur dringend notwendigen Steigerung des Wirtschaftswachstums.
Er verlangt aber, dass notwendige Ausnahmen äusserst selektiv und ausschliesslich in sensiblen Bereichen gewährt werden. Dann beispielsweise - so der Regierungsrat - wenn überwiegende öffentliche Interessen zum Schutze der Umwelt, der Wirtschaft, der Gesundheit oder der Verbraucher vorliegen.
Er ist sich bewusst , dass die Beurteilung solcher Fragen und damit das Ausmass der erforderlichen Ausnahmen letztlich wohl immer umstritten bleiben wird.
Der Regierungsrat erwartet zudem eine dringende Behandlung der Vorlage und eine rasche Inkraftsetzung des Gesetzes.


