Bildungsdirektor Fischer nimmt Stellung
06.03.2007 - Solothurn – Bildungsdirektor Klaus Fischer nimmt Stellung zur Kontroverse in Sachen Schulkommissionen und stellt eine baldige Präzisierung der gesetzlichen Grundlage in Aussicht.
Die Einführung von geleiteten Schulen ab dem laufenden Schuljahr gab dem Kanton ein neues Schulführungsmodell. Dieses Modell einer professionellen Schulführung wurde lange vorbereitet und politisch durch die Volksabstimmung genehmigt. Das Modell der Geleiteten Schule ist heute in Fachkreisen als zukunftsfähiger Weg für die Schule anerkannt. Unbestritten ist insbesondere, dass die neu geschaffenen Schulleiter und Schulleiterinnen zur Erfüllung ihrer Aufgaben auch die nötigen Entscheidungskompetenzen haben müssen. Und unbestritten ist auch, dass die Verantwortung für die lokale Schule beim Gemeinderat liegen soll. Diskutiert wird jedoch, ob der Gemeinderat seine Entscheidungskompetenz als kommunale Aufsichts-behörde an eine andere Entscheidungsinstanz – konkret: an ein Gremium entsprechend den früheren Schulkommissionen – delegieren darf. Die Verordnung zum Volksschulgesetz ist dazu klar: sie sieht keine Entscheidungskompetenzen für die Schulkommission mehr vor und spricht deshalb konsequenterweise nur noch von Fachkommission.
Diese Fachkommission entscheidet nicht, sondern bereitet Schulgeschäfte zu Handen des Gemeinderates vor. Die Fachkommission vertritt somit die Interessen des Gemeinderates im Schulbereich. Sie überwacht die Schulen und koordiniert zwischen den Schulen der Gemeinde bzw. eines Zweckverbandes.
Der Kantonsrat hat nun aber mit Beschluss vom 6. Dezember 2006 entschieden, den Regierungsrat einzuladen, diese Vollzugsverordnung und seine Praxis so anzupassen, dass klar ersichtlich ist, für welche Aufgabenbereiche sowohl Aufsichtsfunktion als auch Entscheidungs-kompetenz an eine Fachkommission oder an eine Schuldirektion übertragen werden können. Damit will der Kantonsrat prüfen lassen, ob und bei welchen Aufgaben diese Fachkommission auch Entscheidungsbefugnisse habe. Damit würde eine zusätzliche Entscheidungsebene, zwischen der Schulleitung und dem Gemeinderat, in Form der früheren Schulkommission wieder eingeführt.
Mit Brief vom 19. Februar 2007 hat Ratssekretär Fritz Brechbühl gegenüber einer Fraktion des Kantonsrates seine Meinung dahingehend geäussert, dass er die gesetzliche Grundlage für nicht genügend halte, um mit einer Verordnung den Schulkommissionen Entscheidungskompetenzen zu entziehen. Nach dieser Auffassung wären die Gemeinden somit frei zu wählen, ob sie entweder Schulkommissionen mit Entscheidungsbefugnissen, nur Entscheidungen vorbereitende Fachkommissionen oder gar keine zusätzliche Kommission einsetzen wollen.
Vor einer Antwort des Regierungsrates auf den entsprechenden Prüfauftrag des Kantonsrates wurde dieser Brief des Ratssekretärs nun offensichtlich via ausgewählte Medien öffentlich gemacht. Unabhängig von diesem Vorgehen ist festzustellen, dass das Volksschulgesetz in dieser Frage zu Verunsicherungen führen kann. Es ist damit Sache des Kantonsrates, als Gesetzgeber hier für Klarheit zu sorgen. Bildungs- und Kulturdirektor Klaus Fischer wird dem Regierungsrat deshalb im Rahmen des kantonsrätlichen Prüfauftrages beantragen, dem Kantonsrat so rasch als möglich eine Vorlage zur Präzisierung des Volksschulgesetzes zum Entscheid vorzulegen, um damit die Frage der Kompetenzaufteilung zwischen Gemeinderat und Schulkommission resp. Fachkommission zu klären.


