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Änderung des Gesetzes über die Gebäudeversicherung, Brandverhütung, Feuerwehr und Elementarschadenhilfe (Gebäudeversicherungsgesetz)

12.03.2007 - Solothurn - Der Regierungsrat hat Botschaft und Entwurf zur Änderung des Gebäudeversicherungsgesetzes beschlossen. Hauptsächlich wurde die Rechtsgrundlage geschaffen, welche es den Gemeinden ermöglicht, auf freiwilliger Basis die frühe Defibrillation durch die Feuerwehren einzuführen. Verschiedene weitere kleinere Änderungen wurden zusätzlich berücksichtigt.

Frühe Defibrillation
Seit Juli 2000 werden in der Region Olten als Pilotprojekt bei Herznotfällen als Ergänzung zum Rettungsdienst spezielle Einsatzgruppen der lokalen Feuerwehren aufgeboten. Ziel ist die Verkürzung der Interventionszeit beim plötzlichen Herzstillstand ausserhalb des Spitals und die Erhöhung der Überlebensrate. Die Rettungskette wird um das Glied der frühen Defibrillation erweitert. Das System ist kein Ersatz sondern eine Ergänzung zu den bestehenden Rettungsdiensten, für die es unmöglich ist, in allen Gemeinden innert weniger Minuten am Notfallort zu sein. Dank der Erweiterung der Rettungskette um das Glied der frühen Defibrillation konnte die Überlebenschance von Notfallpatienten mit einem Kreislaufstillstand ausserhalb des Spitals von 0% auf rund 10% erhöht werden. Mit der Gesetzesänderung ist es nun auch denjenigen Gemeinden, die sich nicht am Pilotprojekt beteiligten, möglich, die frühe Defibrillation einzuführen.

Weitere Gesetzesänderungen
Der aktuelle Wechsel im Kanton Solothurn von Bezirksparteien zu Amteiparteien wurde zum Anlass genommen, die Struktur der Bezirks-Schätzungskommissionen zu überdenken und eine neue Ausrichtung hin zu Amtei-Schätzungskommissionen vorzuschlagen.
Neu wird in Schadenfällen, in denen die Versicherungsleistung mehr als 1/5 der Schätzungssumme beträgt und keine Wiederherstellung erfolgt, anstelle des Neuwerts der Zeitwert ausgerichtet.
Anstelle der Neuwertdeckung soll bei verwendeten, umweltbedingt vorzeitig alternden Materialien, wie insbesondere Kunststoffen und Ähnlichen im Schadenfall die Möglichkeit einer Zustandswertentschädigung eingeführt werden.
In Anlehnung an die gängige Praxis ergibt sich eine Änderung bezüglich der Lieferung der Nummernschilder zur Gebäudenummerierung.
Den Gemeinden soll neben der Rückgriffsmöglichkeit auf den Verursacher für Auslagen der Feuerwehren bei vorsätzlicher rechtswidriger Handlung oder Unterlassung auch die Verrechnung der Kosten für weitere Leistungen möglich sein.
Um der Empfehlung der Feuerwehr Koordination Schweiz (FKS) nachzukommen und eine interkantonale Vereinfachung im Handling der Erhebung der Feuerwehrersatzabgabe zu erreichen, soll nun generell auch über die Kantonsgrenzen hinaus die Stichtag-Regelung per 31. Dezember eingeführt werden. Bisher galt im Kanton Solothurn die pro-rata-temporis-Regelung.