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Aufruf zur Bettagskollekte 2007 - Projekte der Freiwilligenarbeit

Solothurn, 3. Juli 2007 - Der Regierungsrat hat beschlossen, den Ertrag der Bettagskollekte 2007 vor allem für die Unterstützung von Projekten der Freiwilligenarbeit zu verwenden. Er ersucht die Einwohnergemeinden und Oberämter, die Sammlung für 2007 vorzubereiten und in der Zeit vom 10. bis 28. September 2007 durchzuführen. Gleichzeitig appelliert er an die Bevölkerung, sich an der Sammlung zu beteiligen. Im 2006 sind über 167'000 Franken gespendet worden.

In den letzten Jahren lag der Schwerpunkt jeweils auf der Unterstützung von Projekten für Menschen mit Behinderungen (2003), auf der Unterstützung von familienergänzenden Betreuungsangeboten (2004), der Gesundheitsförderung und Prävention im Alter (2005) und der Gewaltprävention, Präventionsprojekte für Kinder und Jugendliche (2006). Dieses Jahr steht die Freiwilligenarbeit im Mittelpunkt.

Bis zum Ablauf der Anmeldefrist haben 19 Organisationen und Privatpersonen Gesuche um einen Beitrag aus der Bettagskollekte 2007 eingereicht. Insgesamt erbringen fünf Organisationen den ausdrücklichen Nachweis, dass sie in besonderem Masse Freiwilligenarbeit im Sozialbereich leisten. Die alleinige ehrenamtliche Mitwirkung in einem Vorstand einer gemeinnützigen Trägerschaft, ohne dass ein besonderes Engagement im Sinne von Freiwilligenarbeit in einem bestimmten Projekt geleistet wird, rechtfertigt die Zusprechung eines Beitrages noch nicht. Unter Freiwilligenarbeit im Sozialbereich wird die unentgeltliche Mitwirkung von bestimmter Intensität in einem organisatorischen Rahmen mit dem Zweck der Förderung von sozial schwächeren oder benachteiligten Menschen verstanden.

Das Sammelergebnis wird zu je einem Drittel aufgeteilt:

  • für fünf bereits eingereichte Projekte der Freiwilligenarbeit.
  • als einmalige Starthilfe für den Aufbau einer kantonalen Dachorganisation für Freiwilligenarbeit im Jahr 2008.
  • für konkrete Projekte der Freiwilligenarbeit im Jahr 2008. Dabei sollen namentlich auch Gesuche aus den Agglomerations- und Landgemeinden berücksichtigt werden.