UKW-Radio- und TV-Versorgungsgebiete – Ja zu den Richtlinien
16.01.2007 - Solothurn - Der Regierungsrat stimmt in seiner Vernehmlassungsantwort an das Bundesamt für Kommunikation BAKOM den geplanten neuen Richtlinien betreffend die UKW-Radio- und TV-Versorgungsgebiete grundsätzlich zu. Er unterstützt insbesondere die Öffnung der Sendegebiete bis zum nächstgelegenen Zentrum, um Stammhörern bzw. Pendlern 'ihr' Programm auch auf dem Arbeitsweg zu sichern.
Der Regierungsrat begrüsst die Erweiterung des UKW-Versorgungsgebietes der Region Bern-Mittelland im Westen bis an den Rand der Stadt Bern und im Osten entlang der Verbindungsachse Olten-Aarau-Suhr. Er beantragt - entsprechend der Stossrichtung - auch den Anschluss entlang der Autobahn A5 bis an den Stadtrand von Biel. Zur Schaffung eines homogenen Versorgungsgebietes sollen zudem die durch die Kantonsgrenze bedingte Aussparung zwischen Leuzigen und Büren a.A. sowie der südliche Teil des Amtsbezirkes Aarwangen mit der Verbindungsachse Langenthal-Huttwil eingebunden werden. Die erwähnten Gebiete gehören zum Kernredaktionsgebiet des Lokalsenders Radio 32.
Gemäss Entwurf zu den neuen TV-Versorgungsgebieten umfasst das Sendegebiet 'Aargau-Solothurn' nebst dem gesamten Kanton Aargau sowie angrenzende Bezirke der Kantone Bern und Luzern neu den gesamten Kanton Solothurn - ohne Bezirke Dorneck und Thierstein. Das Sendegebiet 'Region Bern' umfasst die solothurnischen Bezirke Solothurn, Lebern und Wasseramt. Aufgrund der Berichterstattung über den ganzen Kanton sowie der Einbindung und Funktion der beiden regionalen TV-Sender unterstützt der Regierungsrat eine grossflächige Überschneidung bzw. konsequente Doppelabdeckung, welche den Zuschauern je nach Lebensraum und Ausrichtung ermöglicht, ihr bevorzugtes Programm zu wählen.


