KANTONSRAT: Ja zum bereinigten Sozialgesetz
19.01.2007 - Solothurn – Die Finanzkommission hat sich an ihrer Januarsitzung erneut mit dem Sozialgesetz befasst und den Änderungen der SOGEKO zugestimmt. Im Weiteren befürwortet sie eine Neugestaltung des Finanzausgleichs der Einwohnergemeinden. Zustimmung fanden auch Änderungen im Dienstverhältnis der Mitglieder des Regierungsrates.
Sozialgesetz: Verwandtenunterstützung gab zu reden
Nachdem die Sozial- und Gesundheitskommission (SOGEKO) aufgrund der Vorprüfung durch den Bund und aufgrund eines Rückkommensantrages zu den Betreuungszulagen bei Heimaufenthalt einen bereinigten Beschlussesentwurf zum Sozialgesetz verabschiedet hatte, musste sich auch die FIKO unter dem Vorsitz von Edith Hänggi (CVP, Meltingen) erneut mit der Materie befassen. Insbesondere betraf dies die Neufassung einer Bestimmung über die Ergänzungsleistungen (EL) bei Vergütung der Aufenthaltskosten in einem Heim. Die Fassung der SOGEKO zielt darauf ab, dass der Regierungsrat wohl weiterhin die maximalen Heimtaxen festlegt, gleichzeitig aber die Höhe der Ergänzungsleistungen so bestimmt, dass bei Heimaufenthalt in der Regel keine Sozialhilfe mehr beansprucht werden muss. Die Folge davon ist, dass bei voller EL die Verwandtenunterstützung entfällt. Heimbewohnern, die jedoch aufgrund ihrer Vermögensverhältnisse eine gekürzte Ergänzungsleistung erhalten, weil sie zum Beispiel schon vorzeitige Abtretungen ihres Vermögens veranlasst haben, müssen für allfällige Fehlbeträge Sozialhilfe beanspruchen, um die Heimkosten zahlen zu können. In diesen Fällen gilt die Verwandtenunterstützung weiterhin. Die FIKO hat noch im Herbst 2006 an der Verwandtenunterstützung auch im Pflegeheimbereich festgehalten. Darum standen einige Mitglieder der neuen Lösung skeptisch gegenüber, weil sie das finanzielle Risiko für die Einwohnergemeinden höher einschätzen als dies von Seiten des Verbandes solothurnischer Einwohnergemeinden angenommen wird. Da aber die Neuregelung für den Kanton kostenneutral ausfällt, stimmte die Kommission dieser mit sieben gegen zwei Stimmen bei vier Enthaltungen zu. Der bereinigte Gesetzesentwurf wurde schliesslich einstimmig verabschiedet.
Finanzausgleich der Einwohnergemeinden soll überprüft werden
In der Finanzkommission hat der Auftrag der Fraktion SP und Grüne über die Neugestaltung des Finanz- und Lastenausgleichs unter den Einwohnergemeinden offene Türen eingerannt. Der FIKO geht es auch darum, den indirekten Finanzausgleich bei den Besoldungen der Lehrkräfte der Volksschule abzuschaffen. Die kurze Diskussion hat aber dennoch gezeigt, dass auch bei diesem Reformprojekt "der Teufel im Detail" steckt und unterschiedliche Sichtweisen vorhanden sind. Die Kommission stimmte dem Antrag des Regierungsrates zu, die Reform in der nächsten Legislaturperiode an die Hand zu nehmen.
Dienstverhältnis der Regierungsmitglieder wird ergänzt
Mit der Änderung des Staatspersonalgesetzes soll im Gesetz festgehalten werden, in welchen Organisationen die Mitglieder des Regierungsrates neben ihrem Regierungsamt noch Einsitz nehmen dürfen. Auch wird festgelegt, dass sie und alle Staatsbediensteten die Entschädigungen, die sie als Staatsvertreter von Unternehmen erhalten, der Staatskasse abliefern müssen. Einzig die Sitzungsgelder und die Spesenvergütungen dürfen sie behalten. Ein Antrag, dass auch die Sitzungsgelder abzuliefern seien, wurde abgelehnt. Im Weiteren haben die Regierungsmitglieder ihre Interessenbindungen offen zu legen. Zustimmung fand auch die Ausrichtung einer Abgangsentschädigung von sechs Monatslöhnen für Mitglieder des Regierungsrates, welche nicht wiedernominiert oder nicht wiedergewählt werden. Die Regelung der beruflichen Altersvorsorge soll durch den Kantonsrat auf Antrag der Finanzkommission erfolgen.


