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Ja zur Fortführung der Presseförderung

09.01.2007 - Solothurn - Der Regierungsrat stimmt in seiner Vernehmlassungsantwort an die Postregulationsbehörde (PostReg) der von der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates unterbreiteten Neufassung von Art. 15 des Postgesetzes zu. Die Bestimmung führt das bisherige System weiter, wonach die Post für die Beförderung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften distanzunabhängige Vorzugspreise gewährt. Für die Beförderung kleinauflagiger Titel sollen neu spezielle Ermässigungen gewährt werden können.

In seiner Stellungnahme stimmt der Regierungsrat dem neuen Art. 15 des Postgesetzes zu, der an die Stelle der Ende 2007 auslaufenden Förderbestimmung tritt. Die neue Regelung orientiert sich am heutigen Zustand. Grundsätzlich bleibt es eine "Giesskannenregelung" und sie bezieht die immer wichtiger werdende Frühzustellung nicht ein. Für die nahtlose Fortführung der Presseförderung auch nach 2007 und im Interesse der Pressevielfalt ist – nach Meinung des Regierungsrates - aber am Grundsatz der distanzunabhängigen Vorzugspreise festzuhalten.

So wird die Post für die Beförderung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften weiterhin distanzunabhängige Vorzugspreise gewähren, wofür sie durch den Bund mit max. 60 Mio Franken entschädigt wird. Hinzu kommen jährlich 20 Mio Franken für die Beförderung kleinauflagiger Titel, von denen Kleinverleger im Lokal- und Regionalbereich profitieren werden.

Der Regierungsrat erachtet es als richtig, dass die Bundessubvention nicht geändert; ein Teil aber gezielter, im Interesse der Pressevielfalt auf lokaler und regionaler Ebene eingesetzt wird.