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Gesetzesvorlage zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu Handen des Kantonsrates verabschiedet

16.01.2007 - Solothurn – Der Regierungsrat hat die Gesetzesvorlage zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beraten und zu Handen des Kantonsrates verabschiedet. Er schlägt in einem Gesetzespaket vor, vier Gesetze mit neuen Bestimmungen zu ergänzen, um die Sicherheit und Ordnung, insbesondere im öffentlichen Raum zu erhöhen. Insgesamt haben 15 Parteien und Organisationen eine Vernehmlassung eingereicht. Grundsätzlich begrüssen die Vernehmlasser die vorgeschlagenen Änderungen. Lediglich zu Detailbestimmungen sind einzelne Änderungsanträge eingegangen.

Am 4. Juli 2006 eröffnete das Departement des Innern ein Vernehmlassungsverfahren über den Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die Kantonspolizei, des Gesetzes über das kantonale Strafrecht und die Einführung des Schweizerischen Strafgesetzbuches sowie zur Änderung des Informations- und Datenschutzgesetzes.

Wegweisung von Personen von bestimmten Orten
Mit den Änderungen des Gesetzes über die Kantonspolizei werden die Rechtsgrundlagen für die Wegweisung von Personen von bestimmten öffentlichen Orten geschaffen. Im Jahre 2005 verlangte das Kantonsparlament mit einer erheblich erklärten Motion eine Regelung dieser Materie.

Verstärkte Polizeipräsenz – Polizeiliche Sicherheitsassistent(inn)en und Zusammenarbeit mit dem Grenzwachtkorps
Das Parlament hatte ebenfalls für die Einführung von polizeilichen Sicherheitsassistenten (PSA) eine gesetzliche Grundlage gewünscht. Dem ist die Regierung nachgekommen und schlägt vor, dass die PSA einfache hoheitliche Sicherheitsaufgaben, wie z. B. die Kontrolle des ruhenden Verkehrs oder allgemeine Überwachungs- und Kontrolltätigkeiten zur Erhöhung der objektiven und subjektiven Sicherheit ausführen können.

Daneben soll eine entsprechende Gesetzesbestimmung die intensive Zusammenarbeit der Kantonspolizei mit dem Grenzwachtkorps im Schwarzbubenland ermöglichen. Dort geht es darum, dass auch die Angehörigen des Grenzwachtkorps auf gemeinsamer Patrouille hoheitlich handeln können.

Zusätzliche Änderungen durch die Umsetzung von neuem Bundesrecht
In der Kantonsratsvorlage wird das Gesetz über die Kantonspolizei gegenüber der Vernehmlassungsvorlage aufgrund von aktuellen Gesetzesänderungen auf Bundesebene mit zwei weiteren Änderungen ergänzt: Es wird mit Blick auf die Auswirkungen der Schengen/Dublin Abkommen eine gesetzliche Grundlage für die polizeiliche Amtshilfe mit dem Ausland geschaffen. Daneben werden die Änderungen des Bundesgesetzes und der Verordnung über die Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit auf kantonaler Ebene umgesetzt. Die Revision des Persönlichkeitsschutzes im Schweizerischen Zivilgesetzbuch bewirkt ausserdem eine Ergänzung der Zivilprozessordnung.

Vermummungsverbot
Bei der Änderung des Gesetzes über das kantonale Strafrecht und die Einführung des Schweizerischen Strafgesetzbuches geht es um die Schaffung einer Rechtsgrundlage für ein Vermummungsverbot. Der Anlass zur gesetzlichen Regelung war eine erheblich erklärte Motion des Kantonsparlamentes.

Videoüberwachung
In der Öffentlichkeit und bei den Gemeinden nehmen Fragen zum Einsatz von Videoüberwachungsanlagen zu. Die Materie ist heikel und der Eingriff in die Privatsphäre wird oft unterschätzt. Aus Gründen der Rechtssicherheit sind die Antworten in einem kantonalen Rechtserlass zu regeln. Das Informations- und Datenschutzgesetz wird in diesem Rechtsbereich mit zwei Paragrafen ergänzt.