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Stellungnahme des Kantons Solothurn zum Bericht der Schweiz über die Umsetzung des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau

27.02.2007 - Solothurn – Der Regierungsrat erläutert in seinem Schreiben an das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) die Anstrengungen in der kantonalen Verwaltung für die Geschlechtergleichstellung.

Das UNO-Übereinkommen von 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) gilt in der Schweiz seit 1997. Es verpflichtet die Staaten, Massnahmen zur Beseitigung von Diskriminierungen der Frau zu ergreifen. Die Staaten haben der UNO regelmässig über die Umsetzung Bericht zu erstatten.

Im Rahmen der Erarbeitung des dritten Berichts der Schweiz hat der Regierungsrat nun zur Umsetzung im Kanton Solothurn Stellung bezogen und konnte feststellen, dass in diesem Bereich bereits viele Massnahmen in die Tat umgesetzt werden konnten bzw. in Vorbereitung sind.

Der Frauenanteil in Kaderpositionen der kantonalen Verwaltung beträgt heute 27.7%. Der Regierungsrat hat in seinem Legislaturplan 2005 - 2009 das Ziel gesetzt, die Anzahl Frauen in einer Kaderposition in der Amtsperiode um 10% zu steigern. Dies soll unter anderem mit vermehrten Teilzeitmöglichkeiten erreicht werden.

Im Rahmen eines Pilotprojektes wurde in der Region Solothurn ein Kinderkrippenangebot mit 10 Vollzeitplätzen geschaffen. In Zukunft soll für die Mitarbeitenden aller Regionen ein Angebot zur Verfügung stehen (die Umsetzung ist für 2008 vorgesehen).

Im Primarschul- und Kindergartenbereich gelten ab dem Schuljahr 2007/2008 im ganzen Kanton Blockzeiten. Im Allgemeinen kommt der Geschlechtergleichstellung in der kantonalen Verwaltung ein hoher Stellenwert zu: So widmet sich eine ständige verwaltungsinterne Gleichstellungskommission diesen Fragen, Gleichstellungsthemen finden Eingang in Führungsausbildungen, in das Lohnsystem und die Arbeitszeitregelungen.