Sitemap |  Impressum |  Rechtliches
Schrift: minus plus

KANTONSRAT: UMBAWIKO setzt sich für den Substanzerhalt der Kantonsstrassen ein

23.02.2007 - Solothurn - Die kantonsrätliche Umwelt-, Bau- und Wirtschaftskommission (UMBAWIKO) zeigte sich befriedigt davon, dass der Regierungsrat beantragt, ihren parlamentarischen Auftrag vom Juni 2006 zur Sicherstellung der Substanzerhaltung der Kantonsstrassen erheblich zu erklären. Ferner befasste sie sich mit einem Auftrag der SP/Grüne Fraktion, welcher ein Verbot von Skybeamern und verstärkten Schutz vor Lichtverschmutzung fordert.

Substanzerhaltung der Kantonsstrassen
Unter der Leitung ihres Präsidenten Walter Schürch (SP, Grenchen) befasste sich die UMBAWIKO mit der Stellungnahme des Regierungsrates zu ihrem Auftrag zur Sicherstellung der Substanzerhaltung der Kantonsstrassen. Mit dem Vorstoss wird der Regierungsrat eingeladen, dafür zu sorgen, dass der Mitteleinsatz für Erhaltungsmassnahmen im Bereich des Kantonsstrassenunterhaltes dermassen erhöht wird, dass die Anlagesubstanz auf längere Sicht keinen Wertverlust erleidet. Dieses Ziel kann gemäss einer Studie der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) erreicht werden, wenn jährlich 1,8% des indexierten Anlagewertes der Kantonsstrassen von 1,8 Mia. Franken für die Substanzerhaltung eingesetzt werden. Der Regierungsrat ist wie die UMBAWIKO der Meinung, dass die Werterhaltung des Kantonsstrassennetzes nicht länger vernachlässigt werden darf, da ansonsten auf lange Sicht teure Folgeschäden eintreten werden. Mittel- bis langfristig sieht der Regierungsrat vor, die Mittel im Rahmen der Erfolgs- und Investitionsrechnung Strassenbau zu erhöhen. Zielsetzung ist, rund 80% der nach anerkannten Regeln für die Substanzerhaltung benötigten Mittel bereitzustellen. Aus finanzpolitischen Gründen (Verschuldung des Strassenbaufonds) und aufgrund fehlender personeller Mittel kann dieses Ziel allerdings voraussichtlich erst nach Abschluss des Projekts «Entlastung Region Olten» im Jahr 2014 anvisiert werden. Ab 2008 sollen die Mittel zur Substanzerhaltung indessen kontinuierlich angehoben werden. Nach Ansicht der UMBAWIKO darf die Erhöhung der Mittel zur Substanzerhaltung des Strassennetzes nicht zu Lasten der Investitionen im Hochbau gehen.

Verbot von Skybeamern und Schutz vor Lichtverschmutzung
Im Weiteren stimmte die UMBAWIKO grossmehrheitlich dem Auftrag der SP/Grüne-Fraktion für ein Verbot von Skybeamern und Schutz vor Lichtverschmutzung zu. Sie folgte damit dem Antrag des Regierungsrates auf Erheblicherklärung und Abschreibung. Die Initianten forderten den Regierungsrat auf, die entsprechenden gesetzlichen Regelungen zum Schutz von Lichtverschmutzung generell zu überprüfen und wenn nötig anzupassen. Nach geltendem Recht ist es heute Sache der kommunalen Baubehörden, im Rahmen der Baubewilligungsverfahren die Interessenabwägung durchzuführen und allfällige Einschränkungen und Betriebsauflagen für sämtliche Beleuchtungseinrichtungen auf ihre umweltrelevanten Emissionen zu verfügen. Die UMBAWIKO ist grossmehrheitlich mit dem geplanten weiteren Vorgehen einverstanden, dass das Amt für Umwelt im Rahmen der im Jahr 2007 stattfindenden Baukonferenzen die kommunalen Baubehörden über das Thema Lichtverschmutzung informiert. Als Grundlage für ein koordiniertes Handeln soll die Broschüre des Bundesamts für Umwelt «Empfehlungen zur Vermeidung von Lichtemissionen» dienen. Die Kommission ist der Auffassung, dass die Verwendung von Skybeamern generell eine unerwünschte Quelle der Lichtverschmutzung darstellt. Skybeamer sollten - wenn überhaupt -, nur sehr restriktiv von den kommunalen Baubehörden bewilligt werden.