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Vernehmlassung zur Teilrevision des Sozialgesetzes

Solothurn, 3. Dezember 2007 – Der Regierungsrat schickt den Entwurf der Änderung des Sozialgesetzes zur Anpassung an das Bundesgesetz über die Familienzulagen in die Vernehmlassung bis zum 29. Februar 2008.

Am 26. November 2006 hat die schweizerische Stimmbevölkerung das eidgenössische Familienzulagengesetz (FamZG) mit klarem Mehr angenommen. Die monatlichen Kinderzulagen betragen danach 200 Franken (dieser Ansatz wird im Kanton Solothurn bereits ab dem 1. Januar 2008 gelten), während die Ausbildungszulagen für Kinder ab 16 Jahren bei 250 Franken liegen werden. Es ist geplant, das Bundesgesetz auf den 1. Januar 2009 in Kraft zu setzen.

In Anbetracht des erst am 31. Januar 2007 vom Kantonsrat beschlossenen kantonalen Sozialgesetzes schlägt der Regierungsrat vor, keine über die eidgenössische Regelung hinausgehenden Leistungen im kantonalen Recht zu umschreiben und die bisherigen, zweckmässigen Bestimmungen über die Organisation sowie Finanzierung weitgehend beizubehalten.

Mit der Einführung eines Lastenausgleichs sollen die Unterschiede bezüglich der Struktur der Beitragszahlenden und der Anspruchsberechtigten bei den Familienausgleichskassen ausgeglichen werden.

Nach dem FamZG haben grundsätzlich nichterwerbstätige Personen, deren steuerbares Einkommen den anderthalbfachen Betrag der maximalen vollen Altersrente der AHV (3315 Fr. im Monat) nicht übersteigt, Anspruch auf Familienzulagen. Ebenso gehören die Arbeitnehmenden nicht beitragspflichtiger Arbeitgebender neu zum Kreis der Anspruchsberechtigten.

Neu soll zudem auf kantonaler Ebene eine Beitragspflicht für einen Teil der nichterwerbstätigen Personen eingeführt werden.

Ferner können die bisherigen Bestimmungen betreffend Familienzulagen nach kantonalem Recht an Landwirte gestützt auf die Anpassung des Bundesgesetzes über die Familienzulagen in der Landwirtschaft, die im Wesentlichen in der Streichung der bisherigen Einkommensgrenzen bestehen, aufgehoben werden. Sämtliche Bauern werden ab dem 1. Januar 2008 Familienzulagen nach der eidgenössischen Regelung in der Landwirtschaft erhalten.