Ja zum Gesetz über die Organisation der Strafbehörden des Bundes
Solothurn, 3. Dezember 2007 - Der Regierungsrat stimmt in seiner Vernehmlassung an das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement dem neuen Bundesgesetz über die Organisation der Strafbehörden des Bundes zu. Ebenso einverstanden ist er mit der vorgesehenen Neuregelung der Aufsicht über die Bundesanwaltschaft.
Auf den 1. Januar 2010 soll die vereinheitlichte Strafprozessordnung (StPO) in Kraft gesetzt werden. Dies erfordert eine vorgängige Anpassung der Strafbehördenorganisationen in den Kantonen und beim Bund. Auf Bundesebene erfolgt diese Anpassung durch die Schaffung eines Bundesgesetzes über die Organisation der Strafbehörden des Bundes (Strafbehördenorganisationsgesetz).
Der Regierungsrat stimmt in seiner Vernehmlassung diesem neuen Gesetz zu. Mit diesem Gesetz soll die Organisation der Bundesstrafbehörden künftig in einem einzigen Erlass geregelt werden. Insbesondere soll darin auch die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft neu geregelt werden. Diese soll neu unter die Aufsicht des Bundesrates gestellt werden, wobei die konkrete Ausübung beim Eidg. Justiz- und Polizeidepartement angesiedelt werden soll.


