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Regierungsrat befürwortet neuen Finanzausgleich

27.10.2004 - Solothurn – Der Regierungsrat befürwortet die Eidgenössische Vorlage über den neuen Finanzausgleich Bund-Kantone (NFA). Er hat Grobkonzepte zu den allfälligen kantonalen Auswirkungen über den neuen Finanzausgleich genehmigt. Damit liegen im Hinblick auf die eidgenössische Volksabstimmung über den NFA vom 28. November 2004 bereits erste konkrete Vorstellungen über den möglichen Anpassungs- und Handlungsbedarf der Reform für unseren Kanton vor. Mit regionalen Informationsveranstaltungen zwischen dem 2. und 11. November in Grenchen, Solothurn, Dornach und Olten will der Regierungsrat – zusammen mit Vertretern des Kantonsrates und Fachleuten – das Thema "Neuer Finanzausgleich Bund – Kantone" dem Publikum näher bringen. Bei einer Annahme der Vorlage würden dem Kanton Solothurn jährlich netto rund 60 Mio. Franken mehr zur Verfügung stehen.


Im November 2003 hat der Regierungsrat eine eigene Projektorganisation für die Vorbereitung der kantonalen Umsetzung der NFA eingesetzt. Die Hauptaufgabe dieser Projektorganisation lag darin, sich Gedanken zu machen zur Stossrichtung der Ausführungsgesetzgebung im Kanton Solothurn, zum Gesetzgebungsbedarf sowie die finanziellen, personellen und organisatorischen Auswirkungen abzuschätzen und die mutmasslichen Auswirkungen auf die Gemeinden und andere Akteure aufzuzeigen.

Vor den Sommerferien reichten die einzelnen Arbeitsgruppen ihre Berichte ein. Mitte August 2004 hat das Leitorgan, ein Gremium, welches neben dem Finanzdirektor, mit Vertretern der fünf Departemente und der Fachverbände zusammgesetzt ist, die Berichte und Anträge beraten und einstimmig verabschiedet.

Unterschiedlicher Handlungsbedarf je nach Aufgabenfeld

Die Berichte der sechs Teilprojekte sind jetzt vom Regierungsrat genehmigt worden. Sie zeigen einen sehr unterschiedlichen Handlungs- und Anpassungsbedarf in den jeweiligen Aufgabenbereichen:

In den Bereichen Soziale Sicherheit (Teilprojekt 1), Bildung (Teilprojekt 2) und Verkehr/ Raumplanung/ Denkmalschutz/ Wasser/ Vermessung (Teilprojekt 3) ist der Handlungs- und Anpassungsbedarf voraussichtlich am grössten. Relativ geringe Veränderungen zeichnen sich in den Bereichen Militär- und Bevölkerungsschutz (Teilprojekt 5) und Landwirtschaft, Wald und Naturschutz (Teilprojekt 6) ab. Im Bereich "Öffentliche Sicherheit und Gesundheit" (Teilprojekt 4) ergibt sich aus heutiger Sicht gar kein Handlungsbedarf.
 
In den Aufgabenbereichen mit grösstem Handlungs- und Anpassungsbedarf sind gleichzeitig auch die grössten Veränderungen in den Finanzströmen festzustellen. Im Aufgabenfeld "Soziale Sicherheit" wird mit einer Entlastung von rund zehn Mio. Franken gerechnet, in der Bildung mit einer Mehrbelastung von rund 32 Mio. Franken.

Vorteile für den Kanton Solothurn haben sich bestätigt

Diese Veränderungen der Finanzströme entsprechen den Erwartungen. Insgesamt, unter Beachtung aller Instrumente der NFA, kann immer noch davon ausgegangen werden, dass gegenüber dem heutigen Finanzausgleichssystem netto rund 60 Mio. Franken zusätzliche Mittel in den Kanton Solothurn fliessen werden. Dies entspricht rund 10% des jährlichen Staatssteueraufkommens des Kantons.

Aus den Grobkonzepten ist ferner ersichtlich, dass der Kanton gewillt ist, in den neu kantonalisierten Bereichen (Behindertenbereich, Sonderschulung, Spitex) die gleichen Leistungen wie bisher der Bund zu erbringen. Die Gemeinden sollen durch die NFA weder be- noch entlastet werden. 

Der neue Finanzausgleich Bund - Kantone

Die NFA setzt nicht nur bei den Finanzen an, sondern revidiert in einem staatspolitisch umfassenden Sinn die Mechanismen der föderalistischen Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen. Wo immer möglich, werden Aufgaben entweder den Kantonen oder dem Bund zugewiesen. Wo Aufgaben nach wie vor im Verbund gelöst werden, sind neue Zusammenarbeitsformen vorgesehen (Leistungsvereinbarungen mit Pauschalabgeltungen). Die aus der NFA resultierenden Effizienzgewinne sollen das föderalistische System leistungsfähiger machen. Die für die Erfüllung einer bestimmten Aufgabe zuständige Ebene erhält mehr politische und finanzielle Freiräume. Die wichtigsten Instrumente des eigentlichen Finanzausgleichs sind der Ressourcenausgleich (dieser sichert jedem Kanton ein Mindestmass an Geldmitteln zu) und der Lastenausgleich (dieser entschädigt die Gebirgs- und Zentrumskantone für Sonderlasten).

Die NFA ist derzeit eines der wichtigsten staatspolitischen Reformprojekte. Die NFA stellt die Zusammenarbeit in unserem Bundesstaat auf eine wirksamere und fairere Basis. Für beide Partner – Bund und Kantone – ist die NFA ein Schlüsselprojekt für die Zukunft unseres Landes. Ein Schlüsselprojekt, welches den Föderalismus neu belebt und eine zeitgemässere, gerechtere und effizientere Finanzpolitik in unserem Staatswesen ermöglicht. Die finanziellen Auswirkungen der NFA für unseren Kanton sind beträchtlich: Bei Annahme der NFA-Vorlage stehen - gemäss aktuellen Berechnungen des Bundes – unserem Kanton ein Mehr von jährlich netto rund 60 Mio. Franken zur Verfügung.

Regionale Informationsveranstaltungen zum Thema "Der Neue Finanzausgleich Bund – Kantone (NFA)? Für den Kanton Solothurn ein Muss – Wir sagen Ihnen warum!"

Im Hinblick auf die eidg. Abstimmung vom 28. November 2004 und mit dem Ziel, die komplexe Materie "NFA" der Öffentlichkeit verständlich darzustellen, finden im Kanton anfangs November vier regionale Informationsveranstaltungen statt. Neben einem Impulsreferat von Regierungsrat Christian Wanner, Vorsteher des Finanzdepartementes, werden Podiumsdiskussionen mit Repräsentanten der kantonalen Politik (Regierungs- und Kantonsräte) stattfinden.

Die Veranstaltungen (Beginn jeweils 20 Uhr)

  • Grenchen, Parktheater: Dienstag, 2. November 2004
  • Solothurn, Landhaus: Donnerstag, 4. November 2004
  • Dornach, Restaurant Engel: Montag, 8. November 2004
  • Olten, Hotel Arte: Donnerstag, 11. November 2004