- der Schutz Ihrer persönlichen Daten
- Ihr Recht, grundsätzlich zu bestimmen, was mit Ihren Daten geschieht
- die Pflicht der Gemeinden und kantonalen Behörden, Ihre Daten und damit Sie zu schützen.
Das Informations- und Datenschutzgesetz enthält in den §§ 15 ff. die datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Weitere Informationen erhalten Sie in folgendem Merkblatt. |