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Erwerbsausfall- und Auslagenersatz

Ratsmitglieder, die durch die Teilnahme an Rats- und Kommissionssitzungen nachweisbar einen Erwerbsausfall erleiden, erhalten pro Halbtag 100 Franken vergütet. Ratsmitgliedern, die für die Betreuung von bis zu 12jährigen Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen verantwortlich sind und dafür regelmässige Auslagen haben, wird auf begründetes Gesuch hin eine Entschädigung von 100 Franken pro Sitzungshalbtag ausgerichtet.