Grundentschädigung

Ausser den an die Teilnahme an Sitzungen geknüpften Sitzungsgeldern erhalten alle Ratsmitglieder eine pauschale Grundentschädigung von 3000 Franken pro Jahr. Damit wird die individuelle Dokumentenverarbeitung und -verwaltung bzw. Sitzungsvorbereitung der einzelnen Ratsmitglieder abgegolten, die zu Hause stattfindet und die auch ein Minimum an privat zur Verfügung gestellter Infrastruktur voraussetzt.