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Verhandlungen Zivilabteilung

Nach Art. 54 der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) sind die Gerichtsverhandlungen grundsätzlich öffentlich; ausgenommen sind die Urteilsberatung und Abstimmung (§ 4 EG ZPO). Familienrechtliche Verfahren sind nicht öffentlich.


Falls sie beabsichtigen, eine Gerichtsverhandlung zu besuchen, melden sie sich bitte vorher an: 

Gerichtskanzlei 062 311 90 81

Nachfolgend publizieren wir eine Liste von Verhandlungen, die für die Öffentlichkeit von Interesse sein könnten. Es ist möglich, dass Verhandlungen abgesagt oder verschoben werden müssen. Gelegentlich werden Augenscheine vor Ort durchgeführt. Diesfalls kann der genaue Ort / Treffpunkt und die Zeit auf der Kanzlei erfragt werden.

Verhandlungskalender

 

Richteramt Thal-Gäu
Schmelzihof
Wengimattstrasse 2
4710 Balsthal

Telefon 062 311 90 81
Telefax 062 311 90 80
Telefax-Eingaben sind nicht fristwahrend!

ratg@bd.so.ch

Standort

Öffnungszeiten
Montag - Freitag
08:00 - 11:30
14:00 - 17:00

Für elektronische Prozesseingaben siehe Seite "Elektronischer Rechtsverkehr".