Verhandlungen Zivilabteilung
Nach Art. 54 der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) sind die Gerichtsverhandlungen grundsätzlich öffentlich; ausgenommen sind die Urteilsberatung und Abstimmung (§ 4 EG ZPO). Familienrechtliche Verfahren sind nicht öffentlich.
Falls sie beabsichtigen, eine Gerichtsverhandlung zu besuchen, melden sie sich bitte vorher an:
Gerichtskanzlei 062 311 90 81
Nachfolgend publizieren wir eine Liste von Verhandlungen, die für die Öffentlichkeit von Interesse sein könnten. Es ist möglich, dass Verhandlungen abgesagt oder verschoben werden müssen. Gelegentlich werden Augenscheine vor Ort durchgeführt. Diesfalls kann der genaue Ort / Treffpunkt und die Zeit auf der Kanzlei erfragt werden.


