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Arbeitsrechtliche Auskünfte

Für arbeitsrechtliche Klagen ist das Gericht am Wohnsitz oder Sitz der beklagten Partei oder an dem Ort, an dem die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer gewöhnlich die Arbeit verrichtet, zuständig (Art. 34 Abs. 1 ZPO). Fallen diese Orte zusammen, so ist für das Schlichtungsverfahren der Friedensrichter der Einwohnergemeinde des betreffenden Ortes zuständig.

Ein arbeitsrechtliches Verfahren ist in aller Regel bis zu einem Streitwert von
CHF 30'000.00 für die Parteien kostenlos. Hingegen besteht die Möglichkeit, dass die unterliegende Partei der obsiegenden eine Parteientschädigung (Anwaltskosten, Büroauslagen, etc.) bezahlen muss.

 

Die Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber erteilen im Sinne einer freiwilligen und kostenlosen Dienstleistung betroffenen Arbeitnehmern oder Arbeitgebern zu den Bürozeiten, werktags 08:00 - 11:30 und 14:00 - 16:30 Uhr, mündlich Auskünfte. Bitte melden sie sich zu diesem Zweck bei der Kanzlei der Zivilabteilung, 062 311 90 81

Es ist von Vorteil, wenn sie vorher sämtliche wichtigen Unterlagen, wie z.B. Arbeitsvertrag, Kündigung, Lohnabrechnungen, Korrespondenzen, etc. zusammenstellen.

Die Auskunftserteilung ist keine umfassende Rechtsberatung und dauert in der Regel nicht länger als 10 Minuten.

Richteramt Thal-Gäu
Schmelzihof
Wengimattstrasse 2
4710 Balsthal

Telefon 062 311 90 81
Telefax 062 311 90 80

ratg@bd.so.ch

Standort

Öffnungszeiten
Montag - Freitag
08:00 - 11:30
14:00 - 17:00

Für elektronische Prozesseingaben siehe Seite "Elektronischer Rechtsverkehr".