Verhandlungen Strafabteilung
Nach Art. 69 der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) sind die Gerichtsverhandlungen mit Ausnahme von Beratung und Abstimmung öffentlich. Öffentliche Verhandlungen sind für Personen unter 16 Jahren nur mit Bewilligung der Verfahrensleitung zugänglich.
Das Gericht kann die Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen ganz oder teilweise ausschliessen, wenn:
a) die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder schutzwürdige Interessen einer
beteiligten Person, insbesondere des Opfers, dies erfordern;
b) grosser Andrang herrscht.
Bild- und Tonaufnahmen im Gerichtsgebäude sind ohne Bewilligung des Gerichts untersagt.
Falls sie beabsichtigen, eine Gerichtsverhandlung zu besuchen, melden sie sich bitte vorher an:
Gerichtskanzlei 062 311 90 81
Nachfolgend publizieren wir eine Liste der Verhandlungen. Es ist möglich, dass Verhandlungen abgesagt oder verschoben werden müssen. Gelegentlich werden Augenscheine vor Ort durchgeführt. Diesfalls kann der genaue Ort / Treffpunkt und die Zeit auf der Kanzlei erfragt werden.


