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Arbeitsrechtliche Auskünfte

Für arbeitsrechtliche Klagen ist das Gericht am Wohnsitz oder Sitz der beklagten Partei oder an dem Ort, an dem die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer gewöhnlich die Arbeit verrichtet, zuständig (Art. 34 Abs. 1 ZPO). Fallen diese Orte zusammen, so ist für das Schlichtungsverfahren der Friedensrichter der Einwohnergemeinde des betreffenden Ortes zuständig.

 

Ein arbeitsrechtliches Verfahren ist in aller Regel bis zu einem Streitwert von
CHF 30'000.00 für die Parteien kostenlos. Hingegen besteht die Möglichkeit, dass die unterliegende Partei der obsiegenden eine Parteientschädigung (Anwaltskosten, Büroauslagen, etc.) bezahlen muss.

 

Es ist von Vorteil, wenn Sie vorher sämtliche wichtigen Unterlagen, wie z.B. Arbeitsvertrag, Kündigung, Lohnabrechnungen, Korrespondenzen, etc. zusammenstellen.

Die Auskünfte beschränken sich auf verfahrensrechtliche Fragen. Eigentliche Rechtsauskünfte können nicht erteilt werden.

 

Richteramt Solothurn-Lebern

Zivilabteilung
Amthaus 2
4502 Solothurn

Telefon 032 627 73 55
Telefax 032 627 76 88
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nicht fristwahrend!

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