Verhandlungen Strafabteilung
Nach Art. 69 der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) sind die Gerichtsverhandlungen mit Ausnahme von Beratung und Abstimmung öffentlich. Öffentliche Verhandlungen sind für Personen unter 16 Jahren nur mit Bewilligung der Verfahrensleitung zugänglich.
Gemäss Art. 70 StPO kann das Gericht die Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen ganz oder teilweise ausschliessen, wenn:
a) die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder schutzwürdige Interessen einer
beteiligten Person, insbesondere des Opfers, dies erfordern;
b) grosser Andrang herrscht*.
*WICHTIGER HINWEIS:
Im Gerichtssaal stehen maximal 20 Plätze für die Öffentlichkeit zur Verfügung. Verfahrensbeteiligte und deren Angehörige sowie Medienvertreter haben, selbst wenn sie sich vorher nicht angemeldet haben, vor allen anderen Personen Vorrang. Somit besteht das Risiko (namentlich für ganze Schulklassen), dass einzelnen Personen der Zutritt verweigert werden muss.
Falls sie beabsichtigen, eine Gerichtsverhandlung zu besuchen, melden sie sich unbedingt vorher an bei:
Kanzlei Strafabteilung, 032 627 73 62.
Nachfolgend publizieren wir eine Liste von Verhandlungen, von denen wir glauben, sie könnten für die Öffentlichkeit von erhöhtem Interesse sein. Die Strafverhandlungen finden normalerweise im Saal 005 des Amthauses 2 (Parterre links; Südseite) in Solothurn statt. Gelegentlich werden Augenscheine vor Ort durchgeführt. Es ist möglich, dass Verhandlungen abgesagt oder verschoben werden müssen.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Bild- und Tonaufnahmen innerhalb des Gerichtsgebäudes sowie Aufnahmen von Verfahrenshandlungen ausserhalb des Gerichtsgebäudes nicht gestattet sind (Art. 71 StPO).


