Verhandlungen Zivilabteilung
Nach Artikel 54 der Schweizerischen Zivilprozessordnung sind die Gerichtsverhandlungen grundsätzlich öffentlich. Gemäss § 4 des Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Zivilprozessordnung (EG ZPO) sind die Urteilsberatungen und Abstimmungen des Gerichts jedoch nicht öffentlich. Die Öffentlichkeit kann von sämtlichen Verhandlungen ganz oder teilweise ausgeschlossen werden, wenn es das öffentliche Interesse oder das schutzwürdige Interesse einer beteiligten Person erfordert. Familienrechtliche Verfahren sind nicht öffentlich.
Falls Sie beabsichtigen, eine Gerichtsverhandlung zu besuchen, melden Sie sich bitte vorher an:
Kanzlei Zivilabteilung 062 / 311 88 18
oder per E-Mail an die Zivilabteilung
Wir publizieren nachfolgend eine Liste von Verhandlungen, die zugänglich sind und von denen wir glauben, sie könnten für die Öffentlichkeit von erhöhtem Interesse sein.
Es ist möglich, dass Verhandlungen abgesagt oder verschoben werden müssen.
Gelegentlich finden auch Augenscheine (AS) vor Ort statt. In diesem Fall kann der genaue Ort/Treffpunkt und die Zeit auf der Kanzlei erfragt werden.
Verhandlungskalender
Gerichtsferien
vom siebten Tag vor Ostern bis und mit dem siebten Tag nach Ostern;
vom 15. Juli bis und mit dem 15. August;
vom 18. Dezember bis und mit dem 2. Januar.
Dieser Fristenstillstand gilt nicht für das Schlichtungsverfahren und das summarische Verfahren.
Betreibungsferien
sieben Tage vor und sieben Tage nach Ostern und Weihnachten sowie
vom 15. Juli bis 31. Juli
Art. 56 Ziff. 2 SchKG


