Verhandlungen Strafabteilung
Nach Art. 69 der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) sind die Gerichtsverhandlungen mit Ausnahme von Beratung und Abstimmung öffentlich. Öffentliche Verhandlungen sind für Personen unter 16 Jahren nur mit Bewilligung der Verfahrensleitung zugänglich.
Das Gericht kann die Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen ganz oder teilweise ausschliessen, wenn:
a) die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder schutzwürdige Interessen einer
beteiligten Person, insbesondere des Opfers, dies erfordern;
b) grosser Andrang herrscht.
Bild- und Tonaufnahmen im Gerichtsgebäude sind ohne Bewilligung des Gerichts untersagt.
Falls sie beabsichtigen, eine Gerichtsverhandlung zu besuchen, melden sie sich bitte vorher an:
Kanzlei Strafabteilung 062 / 311 88 08
oder per E-Mail an die Strafabteilung
Nachfolgend publizieren wir eine Liste von Verhandlungen, von denen wir glauben, sie könnten für die Öffentlichkeit von erhöhtem Interesse sein. Es ist möglich, dass Verhandlungen abgesagt oder verschoben werden müssen.
Verhandlungskalender


