Verhandlungen Zivilabteilung
Nach Artikel 54 der Schweizerischen Zivilprozessordnung sind die Gerichtsverhandlungen grundsätzlich öffentlich. Gemäss § 4 des Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Zivilprozessordnung (EG ZPO) sind die Urteilsberatungen und Abstimmungen des Gerichts jedoch nicht öffentlich. Die Öffentlichkeit kann von sämtlichen Verhandlungen ganz oder teilweise ausgeschlossen werden, wenn es das öffentliche Interesse oder das schutzwürdige Interesse einer beteiligten Person erfordert. Familienrechtliche Verfahren sind nicht öffentlich.
Falls Sie beabsichtigen, eine Gerichtsverhandlung zu besuchen, melden Sie sich unbedingt vorher an bei:
Kanzlei Zivilabteilung, 061 / 704 70 45
Gerichtsferien 2011
17. April 2011 bis und mit 01. Mai 2011
15. Juli 2011 bis und mit 15. August 2011
18. Dezember 2011 bis und mit 02. Januar 2012
(diese Angaben erfolgen ohne Gewähr) Vgl. Art. 145 der Schweizerischen Zivilprozessordnung. Dieser Fristenstillstand gilt nicht für das Schlichtungsverfahren sowie das summarische Verfahren.
Betreibungsferien 2011
17. April 2011 bis und mit 01. Mai 2011
15. Juli 2011 bis und mit 31. Juli 2011
17. Dezember 2011 bis und mit 01. Januar 2012
(diese Angaben erfolgen ohne Gewähr) Vgl. Art. 56 ff. SchKG


