Arbeitsrechtliche Auskünfte
Die Aktuare und die Aktuarin des Arbeitsgerichts erteilen im Sinne einer freiwilligen und kostenlosen Dienstleistung zu den Bürozeiten mündliche Auskünfte.
Bitte melden sie sich zu diesem Zweck bei der Kanzlei der Zivilabteilung, 061 704 70 45.
Die Auskunftserteilung ist keine umfassende Rechtsberatung und dauert in der Regel nicht länger als 10 Minuten


