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Verhandlungen Strafabteilung

Nach Artikel 69 der Schweizerischen Strafprozessordnung sind die Gerichtsverhandlungen sowie die mündliche Eröffnung von Urteilen und Beschlüssen der Gerichte mit Ausnahme der Beratung öffentlich.

Die Öffentlichkeit kann aber gemäss Artikel 70 der Schweizerischen Strafprozessordnung ausnahmsweise ausgeschlossen werden, insbesondere wenn die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder schutzwürdige Interessen einer beteiligten Person, insbesondere des Opfers, dies erfordern.

Bild- und Tonaufnahmen innerhalb des Gerichtsgebäudes sowie Aufnahmen von Verfahrenshandlungen ausserhalb des Gerichtsgebäudes sind nicht gestattet.

 

Falls Sie beabsichtigen, eine Gerichtsverhandlung zu besuchen, melden Sie sich unbedingt vorher an:

Kanzlei: Tel. 061/704 70 45

 

Richteramt Dorneck-Thierstein
Amthausstrasse 15
4143 Dornach

Telefon 061 704 70 45
Telefax 061 704 70 55

Öffnungszeiten
Montag - Freitag
08:00 - 11:30
14:00 - 16:30