Gerichtsverwaltung
Seit dem 1. August 2005 ist die Verwaltung der solothurnischen Gerichte verselbständigt. Sie wird geleitet von der dreiköpfigen Gerichtsverwaltungskommission (§ 60 ff. des Gesetzes über die Gerichtsorganisation, GO). Die Kommission beantragt direkt beim Kantonsrat das Budget der Gerichte und beschliesst selber über die Verwendung der budgetierten Mittel. Die Gerichtsverwaltung führt ein eigenes Rechnungswesen als Vorsystem zur Staatsrechnung (mit Ausnahme der Lohnbuchhaltung). Bei der Erfüllung ihrer übrigen Verwaltungsaufgaben beansprucht sie die Dienste der Querschnittsämter der kantonalen Verwaltung (Personalamt, Amt für Informatik und Organisation, Amt für Finanzen)
Die Gerichtsverwaltungskommission wird unterstützt vom Gerichtsverwalter. Dieser führt das Sekretariat der Kommission und ist Vorgesetzter der Zentralen Gerichtskasse sowie der Systemadministration der gerichtsspezifischen Informatikanwendungen.



