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Neophyten

Bekämpfung und Kontrolle von Neophyten


Japanischer Knöterich (Reynoutria japonica) ist bereits häufig zu finden. Die Bekämpfung dieser invasiver Neophyten ist äusserst schwierig.


Zuständigkeit im Kt. Solothurn

Auf kantonaler Ebene ist die Arbeitsgruppe Neobiota mit Vertretern aus Landwirtschaft, Forst, Strassenunterhalt, Gewässerunterhalt und Naturschutz zuständig für Fragen rund um Neophyten. Die Federführung hat die Zentralstelle für umweltschonenden Pflanzenbau am Bildungszentrum Wallierhof. Für die Koordination und Umsetzung der Massnahmen sind für jeden Standorttyp die entsprechenden Amtsstellen zuständig.

Standorttyp zuständige kantonale Fachstelle 
Landwirtschaft Bildungszentrum Wallierhof, Höhenstrasse 46, 4533 Riedholz, E-Mail: wallierhof@vd.so.ch 
Siedlungen, Ufer, weitere Standorttypen Amt für Umwelt, Greibenhof, 4509 Solothurn, E-Mail: afu@bd.so.ch 
Kantonale Naturreservate Amt für Raumplanung, Abteilung Natur und Landschaft, Werkhofstrasse 59, 4509 Solothurn, E-Mail: arp@bd.so.ch 
Verkehr Amt für Verkehr und Tiefbau, Rötihof, Werkhofstrasse 65, 4509 Solothurn, E-Mail: avt@bd.so.ch 
Wald Amt für Wald, Jagd und Fischerei, Rathaus, Barfüssergasse 14, 4509 Solothurn, E-Mail: awjf@vd.so.ch 

Auf Gemeindeebene wurde einer Person die Funktion des Gemeindeverantwortlichen für Pflanzenschutz übertragen (Adressliste Gemeindeverantwortliche). Damit verbunden sind folgende Aufgaben:

  • Kontaktperson für die örtliche Bevölkerung bei Fragen über weitere invasive Neophyten
  • Befallskontrolle für Feuerbrand und Ambrosia auf Gemeindestrassen und -wegen, öffentlichen Gartenanlagen, Ruderalflächen und Ödland auf dem Gemeindegebiet vornehmen und die entsprechenden Bekämpfungsmassnahmen begleiten und überwachen
  • Meldungen über Feuerbrand entgegennehmen, den Befall überprüfen, die Befallsorte auflisten und der Situation entsprechende Massnahmen empfehlen

Auf nationaler Ebene unterstützt die Arbeitsgruppe AGIN (www.kvu.ch/d_kvu_arbeitsgruppen.cfm) die kantonalen Bemühungen zur Bekämpfung von Neobioten.

 

Aktionstage Neobiota


Vom 21. bis 23. Juni 2012 finden schweizweit die Aktionstage Neobiota statt. Ziel ist es, der breiten Bevölkerung die invasiven Neobiota und die durch sie verursachten Probleme bekannter zu machen. Die Organisation und Durchführung von lokalen Aktionen soll z.B. durch Vereine, Strassenunterhaltsdienste, lokale Medien oder Schulen erfolgen. Eine gesamtschweizerische Projektgruppe erarbeitet Unterlagen und Hilfsmittel und wird diese zur Verfügung stellen.


Begriffe


Neobioten
sind gebietsfremde Arten, welche nach 1492 bewusst oder unbewusst nach Europa eingebracht wurden. Für Pflanzenarten wird der Begriff Neophyten verwendet, für Tierarten der Begriff Neozoen. Invasive Neophyten sind Pflanzenarten, welche sich bei uns besonders schnell ausbreiten und einheimische Pflanzen verdrängen, sowie Mensch, Tier oder Umwelt gefährden.


Information

 

Folgendes Informationsmaterial steht zur Verfügung:

  • Faltblatt „Exoten im Garten – Was tun?“ zur breiten Streuung. Die gedruckte Version kann bei Bildungszentrum Wallierhof, Höhenstrasse 46, 4533 Riedholz, E-Mail: wallierhof@vd.so.ch bestellt werden.

  • Praxishilfe Neophyten
    Dieses Nachschlagewerk unterstützt Sie bei der Erkennung von Problempflanzen und gibt wertvolle Tipps für den Umgang mit Neophyten. Die Praxishilfe Neophyten ist in zwei unterschiedlichen gedruckten Versionen erhältlich oder kann hier herunter geladen werden.

    1. wetterfeste Ausgabe: Fr. 35.-/Exemplar
    2. Papierausgabe: Fr. 2.- / Exemplar

    Bestellbar bei der Drucksachenverwaltung Solothurn, Dammstrasse 21, 4502 Solothurn, Telefon 032 627 22 22.

Befallsstandorte von invasiven Neophyten melden


Befallsstandorte können von allen interessierten Personen mittels "Protokollblatt zur Erhebung invasiver Neophyten im Kanton Solothurn" (Erhebungsformular) gemeldet werden. Die Meldungen werden in einer zentralen Datenbank mit Hilfe einer GIS-Applikation erfasst. Dies soll einen kantonalen Überblick über Befallsstandorte ermöglichen. Damit Bekämpfungsmassnahmen gezielt und dem Standort angepasst geplant und umgesetzt werden können, ist eine aktuelle Übersicht über die Verbreitung Voraussetzung.


Deklarationspflicht


Nach Freisetzungsverordnung FrSV Art.15 muss beim Verkauf von Pflanzen, welche die Umwelt gefährden oder beeinträchtigen, der Käufer über den korrekten Umgang informiert werden. Die Vorlagen für die Deklaration stehen hier als Textdokument für diesen Zweck zur Verfügung.

Amt für Landwirtschaft
BZ Wallierhof
Höhenstrasse 46
4533 Riedholz

Telefon 032 627 99 11
Telefax 032 627 99 12

wallierhof@vd.so.ch

Standort

Öffnungszeiten
Montag - Freitag
08:00 - 12:00
13:30 - 17:00