Waldschutz - Bäume, Luft, Boden, Wasser
Naturnaher Wald...
...reguliert sich weit gehend selbst. Für die Bedürfnisse des Menschen braucht es aber Eingriffe: Holz ist nur verwendbar, so lange es nicht von Käfern und Pilzen in seiner Struktur zerstört wird.
Und doch können sich Eingriffe negativ auf das natürliche Gefüge auswirken. So werden sie letztlich für den Menschen zum "Eigengoal" (Beispiele: flächige Bodenverdichtung durch Maschinen, illegale Chemieanwendung).
Auch kennen wir negative Einflüsse von ausserhalb des Waldes: etwa den Stickstoff-Eintrag aus verschmutzter Luft und damit eine ungewollte, schädliche Düngung; oder Veränderungen aufgrund der menschlich bedingten Klimaerwärmung.
Waldschutz ist ein vielfältiges Thema. Die hier folgenden Beiträge geben nur eine unvollständige Auswahl wieder.
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Wald schützt - und braucht selber Schutz
Zum Beispiel "Wald und Wasser": Rund 60% aller Wasserschutzzonen des Kantons Solothurn liegen im Walde! Näheres: Gewässerschutzkarte / Abgeltungen bei Schutzzonen
Durch naturnahe Bewirtschaftung ist auch in Zukunft gewährleistet, dass wir genügend Trinkwasser erhalten.
Wald verbessert auch das Klima und produziert Atemluft. Er schützt vor Lärm und Stress. Näheres: Wald und Freizeit.
Neophyten, Invasive Pflanzen & Cie.
Download: Exoten im Garten - Was tun?
www.neobiota.so.ch Beiträge an Bekämpfung (Förderprogramm Wald)
Pflanzen und Tiere (BAFU)
Wildpflanzenkommission (SKEV) >Infoblätter (zu einzelnen Pflanzen)
Erhebungsblatt zur Meldung von Vorkommen
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Waldschäden und Wiederherstellung
Der Sturm LOTHAR warf am 26. Dezember 1999 im Kanton Solothurn eine Holzmenge von 250'000 Kubikmetern zu Boden. Seither fiel nochmals etwa halb so viel dem Borkenkäfer zum Opfer. - Für die Wiederherstellung der zerstörten Flächen haben Bund und Kanton im Rahmen des Projektes 2000 - 2009 für Massnahmen auf insgesamt 420 Hektaren Beiträge in der Höhe von 2.9 Mio. Franken ausbezahlt. Schlussbericht Wiederherstellung
Link zum Medienanlass vom 10.12.2009
Schäden durch Metallsplitter militärischer Herkunft?
Link zur Rubrik auf der Seite Gesuche - Formulare - Merkblätter
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Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung ChemRRV: Anwendungsbewilligung (früher Stoffverordnung StoV)
Der Einsatz von Pflanzenbehandlungsmitteln ist im Walde stark eingeschränkt. Nebst der Erfordernis eines Fachausweises stellen die Kreisförster jährliche Anwendungsbewilligungen aus.
Informationen 2012 / Bewilligung 2012 (4 Blätter)
Für Fragen zu den Themen Waldschutz, Grundwasserschutz und Chemikalienrecht wenden Sie sich an:
Juerg.Misteli@vd.so.ch (Telefon 032 627 23 45; Natel 079 262 52 05)






