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Jagdausübung / Bewilligungen


Anerkennung ausserkantonaler Jagdpässe und Jagdpatente ab 1. Jan. 2009


Bewilligung Schonzeitverkürzung Schwarzwild 2009 - 2013

Bewilligung zum Abschuss von Schwarzwild mit Schrot


Bewilligung zur Verwendung von künstlichen Lichtquellen während der Nachtjagd


Abschussplanung Rothirsch


Rothirsche dürfen nur noch nach Abschussplan erlegt werden!

Mit Regierungsratsbeschluss 2006/1080 vom 6. Juni 2006 zur Änderung der Vollzugsverordnung des Solothurner Jagdgesetzes wird unter anderem die Bejagung des Rothirsches neu geregelt.

Amt für Wald, Jagd und Fischerei
Abteilung Jagd + Fischerei
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4509 Solothurn

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Telefax 032 627 22 97

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