Aktuelles Fischerei und Fischbiologie
Auf dieser Seite werden aktuelle Beiträge aus den Bereichen Fischerei und Fischbiologie publiziert. Die einzelnen Mitteilungen erscheinen zeitlich befristet und in der Reihenfolge ihrer Aktualität (neuste Mitteilung zuoberst).
Angelpatente bestellen
Das in den bedeutenden Gewässern des Kantons Solothurn gültige Angelpatent kann mit den folgenden Formularen direkt beim Amt für Wald, Jagd und Fischerei bestellt werden.
Preise für Jahres-Angelpatent
- Erwachsene, im Kanton SO wohnhaft: | SFr. 140.- |
- Erwachsene, ausserkantonal (50% Zuschlag): | SFr. 210.- |
- Jugendpatent (12 - 18 Jahre): | SFr. 50.- |
ANGELFISCHEREI IM KANTON SOLOTHURN AB 2009
Anforderungen an die Berechtigung zum Fang von Fischen und Krebsen gemäss neuer Tierschutz-Gesetzgebung
Wer ab dem 1. Januar 2009 eine Berechtigung zum Fang von Fischen und Krebsen erwerben will, muss nachweisen können, dass er oder sie über ausreichende Kenntnisse über Fische und Krebse und die tierschutzgerechte Ausübung der Fischerei verfügt. Die Umsetzung der neuen bundesrechtlichen Anforderung (Art. 5a der Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei, VBGF) verlangt eine obligatorische minimale Ausbildungspflicht (Sachkundenachweis "SaNa") in Form eines Kursbesuches, der mit der Abgabe eines neuen Ausweises (SaNa-Ausweis) bestätigt wird. Der mittels Kurs und Prüfung erworbene SaNa-Ausweis gilt als Grundvoraussetzung zum Angeln schweizweit.
Für Angelnde mit Kurzzeitpatenten bis und mit einem Monat Gültigkeit entfällt gemäss Bundesgesetzgebung die obligatorische Ausbildungspflicht. Diesen Angelnden wird ein vom Bund erstelltes Sachkunde-Informationsblatt abgegeben.
Vorgehen zur Erlangung des SaNa-Ausweises (SaNa-Kurse im Kt. SO)
Antragsformular SaNa-Ausweis und Vorbestellung SO-Jahresangelpatent
Solothurner Fischereipatent
Am 1. Januar 2009 tritt das neue kantonale Fischereigesetz in Kraft, welches für die bedeutenden Fischgewässer das Patentsystem vorsieht. Diese Gewässer werden in der neuen Fischereiverordnung aufgeführt.
Weitere Infos zum Solothurner Fischereipatent und zum SaNa-Ausweis
Totalrevision des Fischereigesetzes
Der Kantonsrat hat in seiner März-Session vom 11./12. März 2008 unter Vorbehalt des fakultativen Referendums beschlossen:
- ...
- Totalrevision des Fischereigesetzes (FiG);
- Änderung des Gebührentarifs im Zusammenhang mit der Totalrevision des Fischereigesetzes;
- ...
Botschaft und Entwurf zum neuen FiG (RRB 2007/1741 vom 22. Okt. 2007)
Besatzexperiment
Besatz von markierten Karpfen und Schleien in der Aare zwischen Grenchen und Solothurn
Versuchsdauer:
- 5 Jahre Besatz (2005 - 2009)
- Rückfangphase mit gewisser Zeitverzögerung
Besatzfische:
- 375 Karpfen und 375 Schleien pro Besatzjahr
- Alter/Grösse: 2-sömmerig / 20-30 cm
Markierung:
- Gruppenmarkierung mit blauer Farbmarke
- 2005: Basis der rechten Bauchflosse
- 2006: Basis der linken Bauchflosse
- 2007: Basis der rechten Brustflosse
- 2008: Basis der linken Brustflosse
- 2009: Basis der rechten Bauchflosse (wie 2005)
Rückmeldung geangelter markierter Karpfen oder Schleien:
Für die Erfolgskontrolle des Besatzexperiments ist es äusserst wichtig, dass die FischerInnen allfällig geangelte Karpfen oder Schleien auf eine Farbmarkierung hin überprüfen.
Die geangelten Karpfen oder Schleien sind separat (Vermerk: mit/ohne Farbmarke) in die Fangstatistiken einzutragen bzw. den Fischervereinen oder der kant. Fachstelle Jagd und Fischerei (Adresse siehe oben) zu melden.


