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Kosten

5. Kosten  

Die Bewilligung ist gebührenpflichtig.  Bei Ablauf befristeter Bewilligungen ist – ebenso wie bei der Aufnahme der Kreditgeber-/-vermittlertätigkeit – bei der zuständigen Behörde ein schriftliches Gesuch inkl. die für den Nachweis erforderlichen Beilagen in der Amtssprache am Ort der Bewilligungsbehörde einzureichen.  Stand: 4. Dezember 2008; Änderungen sowie Originaltext der massgeblichen Rechtsnormen vorbehalten

Departementssekretariat VWD
Rathaus
Barfüssergasse 24
4509 Solothurn

Telefon 032 627 24 32
Telefax 032 627 29 81

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