Zivilschutz
Die Abteilung Zivilschutz erbringt folgende Leistungen:
- Bewilligung von Einsätzen zugunsten der Gemeinschaft
- Vorzeitige Entlassung von Schutzdienstpflichtigen zugunsten der Partner des Bevölkerungsschutzes
- Ausschluss von Schutzdienstpflichtigen
- Zuteilung der Schutzdienstpflichtigen auf die regionalen Zivilschutzorganisationen
- Aufnahme und Zuteilung von freiwillig Schutzdienstleistenden
- Zuweisung von Schutzdienstpflichtigen in die Personalreserve
- Kontrollführung über die Schutzdienstpflichtigen
- Festlegung und Überprüfung der Leistungsziele in der Ausbildung
- Durchführung der Grund-, Zusatz-, Kader- und Weiterbildung
- Bestimmung des standardisierten Materials der regionalen Zivilschutzorganisation
- Befreiung von der Schutzraumbaupflicht
- Festlegung der Sollbestände im Zivilschutz
- Erstellen von Einsatzplanungen
- Wahrnehmung aller Aufgaben die nicht ausdrücklich den regionalen Zivilschutzorganisationen übertragen worden sind






