Registrierung von Geflügelhaltungen
Der Tierhalter hat der zuständigen kantonalen Stelle innert drei Arbeitstagen eine neue Tierhaltung mit Hausgeflügel und/oder den Wechsel des Tierhalters zu melden.
Die Meldung ist dem Veterinärdienst Solothurn, Hauptgasse 72, 4509 Solothurn per Post oder per Fax (032 627 25 09) zuzustellen, falls die Tierhaltung bisher nicht registriert worden ist.
Formular Registrierung von Geflügelhaltungen
Werden in der Geflügelhaltung mehr als 250 Zuchttiere, 1000 Legehennen, 5000 Mastpoulets oder 500 Truten gehalten, so müssen sie auf Salmonella-Infektionen untersucht werden.
Der Gefügelhalter nimmt Proben:
- von Zuchttieren alle 2 Wochen während der Legezeit;
- von Legehennen alle 15 Wochen während der Legezeit, erstmals in der 24 Lebenswoche;
- von Masttieren frühestens 3 Wochen vor der Schlachtung.
Der Geflügelhalter benützt zum Einsenden der Proben folgendes Auftragsformular:
Untersuchungsantrag für den Nachweis von Salmonellen bei Geflügelproben



