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Ein-/Durchfuhr


Nach der Einfuhr werden einige Tiere, insbesondere Nutztiere, einer amtstierärztlichen Untersuchung unterstellt. Ist für die jeweilige Tierart, wie
Hausrinder und Kleinwiederkäuer
Geflügel und
Schweine
eine amtstierärztliche Untersuchung vorgeschrieben, so muss der/die Importuer/in die Einfuhr dem Veterinärdienst mindestens 1 Woche vorher und spätestens 24 Stunden nach Eintreffen der Tiere am Bestimmungsort melden.

Bienen unterliegen keiner amtstierärztlichen Kontrolle. Ihre Einfuhr muss aber eine Woche vorher dem Veterinärdienst gemeldet werden, um sich über die gerade geltenden "Bienensperrgebiete" und "Verstellverbote" zu informieren.

Für die Einfuhr von Pferden ist der Veterinärdienst zu kontaktieren.

Für die Einfuhr von Hunden, Katzen, anderen Fleischfressern, sowie Vögeln ist der Veterinärdienst zu kontaktieren.

Veterinärdienst Solothurn: Tel: 032 627 25 02

Für die Einfuhr von artgeschützten Tieren (CITES), deren Erzeugnissen und/oder Teilen davon muss eine Bewilligung beim Bundesamt für Veterinärwesen eingeholt werden.

 

Veterinärdienst
Hauptgasse 72
4509 Solothurn

Telefon 032 627 25 02
Telefax 032 627 25 09

vetd@vd.so.ch

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Öffnungszeiten
Montag - Freitag
08:00 - 11:30
14:00 - 17:00