Ausfuhr
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Auskunft und Beratung:
Für die Ausfuhr von Tieren hat jede/-r selber die entsprechenden Importbedingungen und Zeugnisse des jeweiligen Bestimmungslandes zu besorgen.
Die Ausfuhr von Pferden muss bei einem der Amtstierärzte des Kt. Solothurn angekündigt werden.
Für die Ausfuhr von artgeschützten Wildtieren (CITES), Erzeugnissen und/oder Teilen davon muss beim BVET ein Ausfuhrgesuch gestellt werden.



