Tierarzneimittel
Enthornen und Kastrieren:
Das Enthornen und Kastrieren darf nur unter Schmerzausschaltung durchgeführt werden. Tierhaltende, die ihre männlichen Lämmer, Zicklein und Kälber selber lokal betäuben und kastrieren sowie ihre Kälber und Zicklein selber enthornen wollen, müssen ab dem 1. Januar 2006 einen entsprechenden Kurs absolviert haben. Dies schreibt die Tierarzneimittelverordnung (TAMV) in Artikel 8 vor.



