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Tierarzneimittel


Betreffend Tierarzneimittel ist der Veterinärdienst zu kontaktieren.

Enthornen und Kastrieren:

Das Enthornen und Kastrieren darf nur unter Schmerzausschaltung durchgeführt werden. Tierhaltende, die ihre männlichen Lämmer, Zicklein und Kälber selber lokal betäuben und kastrieren sowie ihre Kälber und Zicklein selber enthornen wollen, müssen ab dem 1. Januar 2006 einen entsprechenden Kurs absolviert haben. Dies schreibt die Tierarzneimittelverordnung (TAMV) in Artikel 8 vor.

 

Kantonstierärztin

Doris Bürgi Tschan
Hauptgasse 72
4509 Solothurn

Telefon 032 627 25 25
Telefax 032 627 25 09