Hunde
Hundehaltung: Kant. Vollzugsverord. 614.72
BVET - Hunde
Änderung Tierschutzgesetz / Tierschutzverordnung
Kennzeichnung und Registrierung:
Lassen Sie Ihren Hund durch einen Tierarzt kennzeichnen und registrieren. Seit dem 1. Januar 2007 müssen alle Hunde in der Schweiz, ob jung oder alt, gekennzeichnet und in der Datenbank ANIS registriert sein.
Die Registrierung hat über ANIS (Heimtierdatenbank) zu erfolgen
Bewilligungspflicht:
Gesuchsformular für das Halten von bewilligungspflichtigen Hunden
Mehr Informationen unter:
Bewilligungspflicht bestimmter Hunderassen



