Pachtrecht


Ihr Ansprechpartner: Bruno Meyer Telefon 032 627 25 01

Das landwirtschaftliche Pachtrecht gewährt den Pächtern einen Schutz vor willkürlichen Kündigungen und vermittelt ihnen und ihren Betrieben eine gewisse Sicherheit.

Das Bundesgesetz über die landwirtschaftliche Pacht (LPG) regelt insbesondere:    

  • die Rechte und Pflichten von Pächtern und Verpächtern
  • Pachtdauer und Kündigungsschutz
  • den höchstzulässigen Pachtzins (Bewilligung für landwirtschaftliches Gewerbe)
  • die parzellenweise Verflechtung von landwirtschaftlichen Gewerbe
  • Zupacht von Grundstücken (ortsüblicher Bewirtschaftungsbereich)

Durch den landwirtschaftlichen Pachtvertrag verpflichtet sich der Verpächter, dem Pächter ein Gewerbe oder ein Grundstück zur landwirtschaftlichen Nutzung zu überlassen, während der Pächter bereit ist, dafür einen Zins zu bezahlen.
Der Pachtvertrag ist an keine besondere Form gebunden. Es wird empfohlen, den Vertrag schriftlich abzufassen und von den Parteien unterschreiben zu lassen.


Pachtvertragsformulare können beim Schweizerischen Bauernverband, Treuhand und Schätzungen in Brugg oder beim Solothurnischen Bauernverband bestellt werden.