Direktzahlungen
Die Direktzahlungen sind ein zentrales Element der Agrarpolitik. Die gemeinwirt-schaftlichen Leistungen der Landwirtschaft werden mit den allgemeinen Direktzahlungen abgegolten. Zu diesen zählen die Flächenbeiträge und die Beiträge für Raufutter verzehrende Nutztiere. Diese Beiträge haben das Ziel, eine flächendeckende Nutzung und Pflege sicherzustellen. In der Hügel- und Bergregion erhalten die Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen zusätzlich Hangbeiträge und Beiträge für die Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen. Damit werden die Erschwernisse der Bewirtschaftung in diesen Regionen berücksichtigt. Voraussetzung für alle Direktzahlungen (ohne Sömmerungsbeiträge) ist die Erfüllung des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN).
Die Öko-, Etho-, Öko-Qualitäts-, Sömmerungs- und Gewässerschutzbeiträge geben einen Anreiz für freiwillige Leistungen, die über den ÖLN hinausgehen. Mit diesen Beiträgen verfolgt der Bund die folgenden Ziele: Förderung der Artenvielfalt in den Landwirtschaftsgebieten, Reduktion der Nitrat- und Phosphorbelastung von Gewässern, Reduktion des Einsatzes von Hilfsstoffen, Förderung der Nutztierhaltung unter besonders tierfreundlichen Bedingungen und nachhaltige Nutzung der Sömmerungsgebiete.
Grundlage für die Auszahlung von Direktzahlungen sind einerseits die jährlich erhobenen Agrardaten. Andererseits bilden die Betriebs- und Bewirtschafter-Anerkennungen sowie die übrigen Grundlagendaten (landwirtschaftliche Zonen, Hanglagenkarte, etc.) die Basis der Beitragsberechnung.
Die Agrardaten, wie auch die übrigen Grundlagendaten, bilden die Basis für den Vollzug anderer Massnahmen im ländlichen Raum oder im Veterinärbereich.
Die Massnahmen der Agrarpolitik des Bundes werden durch das Amt für Landwirtschaft umgesetzt, wobei die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter wie auch betroffene Tierhalterinnen und Tierhalter laufend über Neuerungen informiert werden.

