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Direktzahlung


Ihr Ansprechspartner: Lorenz Eugster Telefon 032 627 25 08

Grundvoraussetzungen

Alle Direktzahlungsformen haben gewisse Anforderungen und Grundvoraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit Beiträge ausgerichtet werden können. Massgebend sind immer die geltenden Detailbestimmungen. Die Anforderungen betreffen im allgemeinen die folgenden Bereiche: Anforderungen an den Bewirtschafter, Anforderungen an die Betriebsstruktur (Betrieb), Anforderungen an die Betriebsführung, Anforderungen an die Bewirtschaftung.
Bei Bundesbeiträgen: Ökoleistungsnachweis ÖLN bzw. nachhaltige Nutzung des Sömmerungsgebietes als Grundvoraussetzung; zudem die spezifischen Anforderungen der jeweiligen Beitragsprogramme (z.B. Biolandbau, RAUS, BTS,...)

Direktzahlungsarten

Allgemeine Direktzahlungen (Bestellschein Aufzeichnungsdokumente)

  • Flächenbeiträge
  • Beiträge für die Haltung raufutterverzehrender Nutztiere
  • Beiträge für die Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen
  • Hangbeiträge
  • Ökobeiträge
  • Beiträge für den ökologischen Ausgleich (Flächen für den ökologischen Ausgleich, Hochstamm Feldobstbäume)
  • Beiträge für den biologischen Landbau
  • Beiträge für besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme (BTS)
  • Beiträge für regelmässigen Auslauf im Freien (RAUS)
  • Ackerbaubeiträge
  • Beiträge an Ölsaaten
  • Beiträge für Eiweisskulturen zu Futterzwecken
  • Beiträge für Faserplanzen ÖQV-Beiträge
  • Qualität von ökologischen Ausgleichsflächen
  • Vernetzung von ökologischen Ausgleichsflächen, Gewässerschutzbeiträge (Projekte in der Landwirtschaft nach Art. 62a Gewässerschutzbeiträge)

Kantonale Förderprogramme

Die kantonalen Förderprogramme, die auf Stufe Einzelbetrieb bestehen, sind im Mehrjahresprogramm Landwirtschaft zusammengefasst (Remontierungsbeiträge, Schleppschlauchbeiträge, Bio-/Umstellungsbeiträge für Ackerbaubetriebe, Beiträge an Regionalmarketingmassnahmen). Die spezifischen Förderprogramme des Natur- und Landschaftsschutzes sind im Mehrjahresprogramm Natur- & Landschaft zusammengefasst. Diese bilden eine Ergänzung zu den Ökobeiträgen des Bundes.

Amt für Landwirtschaft
Hauptgasse 72
4509 Solothurn

Telefon 032 627 25 02
Telefax 032 627 25 09

alw.info@vd.so.ch

Standort

Öffnungszeiten
Montag - Freitag
08:00 - 11:30
14:00 - 17:00

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